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Report 2021

Der Revisionsmarkt der kotierten Unternehmen in der Schweiz wird durch den Swiss Audit Monitor seit 2013 umfassend und systematisch untersucht. In einem jährlich erscheinenden Report werden die Revisionshonorare, die zusätzlichen Honorare, die Mandatsdauer der Revisionsgesellschaften und die verwendeten Rechnungslegungsstandards von Unternehmen des Swiss Market Index (SMI) und Swiss Performance Index (SPI) erhoben und ausgewertet.

Der fünften Ausgabe des Swiss Audit Monitor liegt das Geschäftsjahr 2020 zugrunde. Gegenüber der letztjährigen Ausgabe gibt es folgende nennenswerte Veränderungen und Erkenntnisse:

  • Das Gesamtvolumen der von den in der Schweiz kotierten Unternehmen weltweit entrichteten Revisions- und Zusatzhonorare beläuft sich 2020 auf CHF 637.3 Mio. Dies entspricht dem tiefsten Wert seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 2013. Die Bedeutung der im SMI enthaltenen, 20 grössten Unternehmen ist unverändert gross und zeigt sich darin, dass bei diesen rund zwei Drittel der Honorare anfallen. Der Rest verteilt sich auf die weiteren 191 kotierten Unternehmen.
  • Die Revisionshonorare belaufen sich auf insgesamt CHF 536.5 Mio., die Zusatzhonorare auf CHF 100.8 Mio. Dabei ist das Volumen der Zusatzhonorare im Vergleich zum Vorjahr um nicht weniger als 24.6% zurückgegangen, wobei die Vermutung nahe liegt, dass dies auf die Corona-Krise zurückzuführen ist. Auch das Volumen der Revisionshonorare hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 4.8% (wechselkursbereinigt) vermindert. Die eine Hälfte davon kann auf tiefere Honorare bei bestehenden Prüfungsmandaten abgeleitet werden, die andere auf Revisionsstellenwechsel und Dekotierungen.
  • Das durchschnittliche Revisionshonorar je kotierte SMI-Gesellschaft sank im Vergleich zu den Vorjahren um CHF 1.4 Mio. leicht. Auch hier zeigt sich die Bedeutung der Unternehmen des SMI, bei denen das Durchschnittshonorar CHF 18.4 Mio. beträgt, während es sich bei allen kotierten Unternehmen im Schnitt auf CHF 2.54 Mio. belief.
  • Insgesamt gab es drei Neukotierungen und elf Revisionsstellenwechsel. Bei den neu kotierten Unternehmen werden zwei von drei durch eines der Big 3-Unternehmen EY, KPMG oder PwC geprüft. Bei den Revisionsstellenwechseln zeigt sich ein ähnliches Bild; von den gesamthaft elf Gesellschaften, welche ihre Revisionsstelle wechselten, entschieden sich neun für ein Big 3-Unternehmen.
  • Ein weiteres SPI-Unternehmen hat den Rechnungslegungsstandard von IFRS auf Swiss GAAP FER gewechselt. Damit wenden 76 Unternehmen Swiss GAAP FER (2013: 53) und 107 Unternehmen IFRS (2013: 128) an. Die Gründe für einen Wechsel liegen in der zunehmenden Komplexität der IFRS sowie in neuen Standards (wie z. B. IFRS 16 Leasing).
  • Die durchschnittliche Mandatsdauer der SPI-Gesellschaften beträgt 16.0 Jahre, die der SMI-Gesellschaften 17.8 Jahre. Bei 55% der SMI-Unternehmen ist seit über 20 Jahren dieselbe Revisionsgesellschaft tätig.

Nachfolgend gehen wir im Detail auf die Honorare, die Marktstruktur, alle Prüferwechsel und die Mandatsdauer sowie auf die Rechnungslegungsstandards bei kotierten Unternehmen in der Schweiz ein.

01

Aufgaben und Nutzen der Revisionsstelle

Im vielschichtigen und arbeitsteiligen Wirtschaftsgefüge besteht ein grosses Bedürfnis nach einem unabhängigen Urteil zur Finanz-, Vermögens- und Ertragslage eines Unternehmens. Die verschiedenen Akteure müssen darauf vertrauen können, dass sich ihr Gegenüber an die Spielregeln hält. Im Zusammenhang mit der Finanzberichterstattung bestehen solche Spielregeln in Form von Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften. So stipuliert das Schweizer Obligationenrecht eine weitgehende Pflicht zur Buchführung (Art. 957 OR), welche die Grundlage der Rechnungslegung bildet. Die Pflicht zur Rechnungslegung wiederum unterscheidet sich nach der Grösse; grundsätzlich soll die Rechnungslegung die wirtschaftliche Lage so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können (Art. 958 OR). Grosse und börsenkotierte Unternehmen müssen einen der anerkannten Standards zur Rechnungslegung (wie Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP) anwenden (Art. 962 OR), deren Ziel die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der wirtschaftlichen Lage ist.
 
Spiegelbildlich dazu hat der Gesetzgeber in der Schweiz die Revisionspflicht ausgestaltet (Art. 727 ff. OR): Während kleinere Gesellschaften Gegenstand einer eingeschränkten Revision sind oder sich sogar von der Revisionspflicht befreien können (Art. 727a OR), unterliegen grössere ebenso wie kotierte Unternehmen einer ordentlichen Revision (Art. 727 OR). Mit diesem Konzept trägt der Gesetzgeber unterschiedlichen Schutzbedürfnissen verschiedener Akteure Rechnung. Während bei Publikumsgesellschaften die Investoren geschützt werden sollen, geht es bei grösseren, sog. wirtschaftlich bedeutenden, Unternehmen um den Schutz der Öffentlichkeit. Bei kleineren Unternehmen sollen besonders Drittgläubige und Minderheitsaktionäre geschützt werden.
 
Unabhängig von den angewendeten Spielregeln (Rechnungslegungsstandards) und der Art der Revision (eingeschränkt, ordentlich) sind die Akteure an einem unabhängigen Urteil über die Finanzberichterstattung interessiert. Im Gefüge der Corporate Governance kommt der externen Revisionsstelle diese Aufgabe zu. Sie hat – im Auftrag der Aktionäre – zu prüfen, ob die Finanzberichterstattung in Übereinstimmung mit dem gewählten Rechnungslegungsstandard erstellt wurde. Darüber erstattet die Revisionsstelle den Aktionären an der Generalversammlung auch einen (zusammenfassenden) Bericht (Art. 728b Abs. 2 OR). Zuhanden des Verwaltungsrates erstellt sie zudem einen umfassenden Bericht mit Feststellungen, nicht nur zur Rechnungslegung, sondern auch zum internen Kontrollsystem sowie der Durchführung und dem Ergebnis der Revision (Art. 728b Abs. 1 OR).
 
Weil Aktionäre nicht über denselben Kenntnisstand wie das Management verfügen, besteht ein zentraler Nutzen der Revision in der Verringerung entsprechender Informationsasymmetrien (Prinzipal-Agent-Theorie): ein so definierter Nutzen nimmt mit steigender ökonomischer und regulatorischer Komplexität zu. Ein weiterer Nutzen der Revision liegt anerkanntermassen in ihrer präventiven Wirkung. Allein die Tatsache, dass eine Revision durchgeführt wird, hilft fehlerhaftes Verhalten zu vermeiden und fördert eine sorgfältige Informationserstellung (Erwartungsnutzen-Theorie). Die Validierung von Unternehmensinformationen trägt massgeblich dazu bei, die Transaktionskosten zwischen den verschiedenen Wirtschaftsakteuren zu senken (Transaktionskosten-Theorie). Durch eine gesetzlich vorgeschriebene Revision werden im Sinne der Wirtschaft als Ganzes auch die mit einer privaten Validierung solcher Informationen verbundenen Probleme gelöst (Kollektivgut-Theorie).

02

Honorare

Im Jahr 2020 betrugen die von den SPI-Unternehmen insgesamt entrichteten Revisionshonorare CHF 536.5 Mio. Das Gesamtvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um CHF 38.6 Mio. gesunken. Die Reduktion ist dabei hauptsächlich auf Honorarveränderungen zurückzuführen (Abb. 1), jedoch beeinflussten auch Wechselkursveränderungen (aus der zur Vergleichbarkeit notwendigen Umrechnung in CHF) das erhobene Gesamtvolumen.

Werden nur die 173 Unternehmen betrachtet, welche zwischen 2013 und 2020 konstant im SPI kotiert waren, hat das Volumen der Revisionshonorare in diesem Zeitraum von CHF 498.3 Mio. auf CHF 510.7 Mio. zugenommen. Ebenfalls stieg in diesem Zeitraum deren durchschnittliches Revisionshonorar von CHF 2.9 Mio. auf CHF 3.0 Mio.

Abbildung 1 HONORARENTWICKLUNG SPI

in CHF Mio.

Die Veränderungen gegenüber 2020 sind durch vier Faktoren zu erklären, wie den folgenden Tabellen zu entnehmen ist:

 

 

Im Berichtsjahr 2020 gab es insgesamt drei Neukotierungen. Diesen standen vier Dekotierungen gegenüber. Der gewichtigste Neuzugang war die Kotierung von Ina Invest mit einem Revisionshonorar von rund CHF 0.4 Mio. Für den bedeutendsten Abgang im SPI war Pargesa mit einem Revisionshonorar von rund CHF 6.7 Mio. verantwortlich. In Summe entstand aus den Mutationen des Index eine Reduktion des Volumens der Revisionshonorare von rund CHF 7.0 Mio. Die echten Veränderungen bei den Revisionshonoraren (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machten netto CHF -15.5 Mio. aus, wobei diese massgeblich bei grossen Unternehmen wie Nestlé, UBS und ABB anfielen. Revisionsstellenwechsel machten einen Rückgang von rund CHF 5.0 Mio. aus. Die (rein rechnerisch bedingten) Wechselkursveränderungen schliesslich hatten einen negativen Einfluss von rund CHF 11.2 Mio.

Im Jahr 2020 entrichteten die 20 grössten im SMI kotierten Unternehmen insgesamt CHF 367.2 Mio. für Revisionshonorare, was rund 70% der Gesamtsumme der Revisionshonorare im SPI entspricht:

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Revisionshonorare im SMI um rund CHF 28.2 Mio. gesunken (was im Übrigen drei Viertel des Rückgangs des Gesamtvolumens aller kotierten Unternehmen ausmacht und auch in dieser Hinsicht die Bedeutung der 20 grössten Unternehmen unterstreicht).

Abbildung 2 TOP 20 REVISIONSHONORARE 2020 SPI

in CHF Mio.
Revisionsgesellschaft:

Indexveränderungen bestehen aus dem Zugang von Partners Group (CHF +1.8 Mio.) respektive dem Abgang von Adecco (CHF -7.9 Mio.). Den grösseren Einfluss haben aber die echten Honorarveränderungen (netto CHF -7.8 Mio.) bei bestehenden Revisionsstellenmandaten: Hier sind bei elf Unternehmen die Revisionshonorare gesunken (Vorjahr: sieben), wohingegen sie bei acht gestiegen sind (Vorjahr: zehn). Rechnerisch bedingte Veränderungen der Honorare aufgrund der Umrechnung in CHF hatten einen negativen Einfluss von CHF 10.1 Mio.

Das im Jahr 2020 von SMI-Unternehmen durchschnittlich entrichtete Revisionshonorar von CHF 18.4 Mio. ist leicht tiefer, ebenso der Median von CHF 10.9 Mio. (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 19.8 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 11.3 Mio.). Die durchschnittlich von SPI-Unternehmen bezahlten Revisionshonorare von CHF 2.5 Mio. (Median: CHF 0.5 Mio.) haben sich im Vergleich zum letzten Jahr ebenfalls leicht reduziert (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 2.7 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 0.5 Mio.). Die Revisionshonorare sind also insgesamt relativ stabil geblieben. Das durchschnittlich entrichtete Honorar im SMI von CHF 18.4 Mio. (Median: CHF 10.9 Mio.) liegt erwartungsgemäss deutlich über dem im SPI bezahlten Durchschnittshonorar von CHF 2.5 Mio. (Median: CHF 0.5 Mio.). Dieser Unterschied ist hauptsächlich durch die Grösse und Komplexität der Unternehmen im SMI zu erklären.

Abbildung 3 VERTEILUNG REVISIONSHONORARE 2020 SPI SPI ex SMI, n=191

Wie bisher wird das durchschnittliche Revisionshonorar sowohl beim SMI wie auch beim SPI ex SMI durch einige Unternehmen mit sehr hohen Revisionshonoraren nach oben verzerrt.

Die Zusatzhonorare sind im SPI deutlich auf CHF 100.8 Mio. (Vorjahr: CHF 133.6 Mio.) gesunken. Im SMI ist das Total der zusätzlichen Honorare gar um 30.5% auf CHF 66.4 Mio. (Vorjahr: CHF 95.9 Mio.) zurückgegangen. Die fünf grössten Zusatzhonorare sind bei Nestlé, Zurich Insurance, UBS, Lonza und Roche festzustellen, welche gemeinsam ein Volumen von CHF 46.8 Mio. aufweisen. Bei diesen fünf Gesellschaften fallen somit fast die Hälfte aller Zusatzhonorare an. Dabei werden die zusätzlichen Honorare massgeblich von besonderen Ereignissen beeinflusst. Die grössten Veränderungen an Zusatzhonoraren verzeichneten Nestlé (CHF -10.4 Mio.), Swiss RE (CHF -8.9 Mio.) sowie Zurich Insurance (CHF -7.2 Mio.). Bei diesen drei Gesellschaften allein ist in Summe eine Abnahme zum Vorjahr von CHF 26.5 Mio. festzustellen.

 

EXKURS: Im Anhang zur Jahresrechnung offengelegte Honorare der Revisionsstelle

Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen (vgl. Art. 961 OR). Dazu gehört der Ausweis des Honorars der Revisionsstelle, je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen (Art. 961a Ziff. 2 OR und Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation).

  • Das Honorar für Revisionsdienstleistungen (sog. Revisionshonorar) umfasst alle Tätigkeiten, die auf der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der gewählten Revisionsstelle beruhen. Dazu gehören die Prüfung der Konzernrechnung, der Obergesellschaft (Holding) sowie der gesetzlichen Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ebenso wie Honorare für die zur Prüfung beigezogenen Spezialisten.
  • Das Honorar für die anderen Dienstleistungen (sog. Zusatzhonorare bzw. zusätzliche Honorare) umfasst weitere Tätigkeiten, welche von der gewählten Revisionsstelle neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit erbracht werden (z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung).

Für den Ausweis des Honorars der Revisionsstelle gilt, dass nur derjenige Betrag im Anhang offenzulegen ist, der an die gewählte Revisionsstelle entrichtet wurde. Dies bedeutet, dass das ausgewiesene Revisionshonorar nur dann mit dem Total der Honorare für die Prüfung der Konzernrechnung übereinstimmt, falls alle Tochtergesellschaften vom selben Revisionsunternehmen revidiert werden.

Zu beachten ist weiter, dass sich die Honorarangaben nicht nur auf die Revisionstätigkeit in der Schweiz beziehen, sondern bei einem global tätigen Unternehmen auf die weltweit an das Revisionsunternehmen entrichteten Honorare. Daher sind die ermittelten Honorarvolumen nicht deckungsgleich mit dem Volumen des Schweizer Revisionsmarktes.

 

Von den 211 untersuchten börsenkotierten Unternehmen haben im Jahr 2020 lediglich 34 (16.1%) keine zusätzlichen Leistungen von ihrer Revisionsstelle bezogen (Vorjahr: 31 bzw.14.6%). Im SMI haben, wie bereits im Jahr 2019, alle Unternehmen zusätzliche Honorare an ihre Revisionsstelle entrichtet, woraus – in Übereinstimmung mit bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen – geschlossen werden kann, dass grössere Unternehmen aufgrund ihrer komplexeren Geschäftstätigkeit generell mehr zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Setzt man die insgesamt bezahlten zusätzlichen Honorare ins Verhältnis zu den insgesamt bezahlten Revisionshonoraren, machen diese 18.8% (Vorjahr: 23.2%) aus. Der Mittelwert des Verhältnisses der zusätzlichen Honorare zu den durchschnittlichen Revisionshonoraren der letzten drei Jahre und über alle börsenkotierten Unternehmen hinweg betrachtet, beträgt 20.0% (Median: 11.5%). Dies liegt deutlich unterhalb des europäischen Schwellenwertes, welcher die Nichtprüfungsleistungen auf 70% des Durchschnitts, der in den letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erbrachten Revisionshonorare begrenzt. Von den untersuchten Unternehmen überschreiten immerhin 12 (5.9%) die 70%-Schwelle für zusätzliche Honorare (Vorjahr: 15 bzw.7.7%), während der überwiegende Teil der in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen die Regelungen der Europäischen Union einhalten würde.

Die Branche, in der das geprüfte Unternehmen tätig ist, kann die Berichterstattung und den Umfang der Prüfungsleistungen massgeblich beeinflussen. Dieser Effekt wird durch den Einbezug der Branchenzugehörigkeit erfasst. Die Analyse der durchschnittlichen Revisionshonorare je Branche ergibt, dass Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit durchschnittlich CHF 5.4 Mio. die höchsten Honorare für die Abschlussprüfung entrichten. Danach folgen die Unternehmen aus der Verbrauchsgüterbranche und dem Gesundheitswesen, mit CHF 3.1 Mio. respektive CHF 2.2 Mio. durchschnittlich bezahltem Revisionshonorar. Anzumerken ist, dass die zwei Grossbanken UBS und Credit Suisse sowie Zurich Insurance aufgrund ihrer grossen Volumina das Durchschnittshonorar der Finanzdienstleistungsbranche stark beeinflussen. Bei der Verbrauchsgüterbranche ist es hauptsächlich Nestlé und im Gesundheitswesen sind es die beiden Pharmakonzerne Novartis und Roche. Wegen dieser starken Verzerrung bei der Berechnung der Durchschnittshonorare nach Branchen wurde auch der Median herangezogen, der weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. Auch in der Medianbetrachtung sind die Finanzdienstleistungs- und Verbrauchsgüterbranche vorne, wobei die Technologie- und Telekommunikationsbranche höhere Werte aufweisen. Haupttreiber sind hierbei die Grösse und Komplexität der genannten Branchen. In der Immobilienbranche sind dagegen die durchschnittlichen Revisionshonorare mit CHF 0.4 Mio. – auch relativ gesehen – geringer.

03

Marktstruktur

Seit dem Untergang von Arthur Anderson im Jahr 2002 dominieren weltweit die grossen vier Revisionsgesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PwC (sog. Big 4) den Markt. In der Schweiz ist eine ähnliche Struktur zu beobachten, wobei hier bezogen auf den Revisionsmarkt zuweilen gar von den Big 3 (EY, KPMG, PwC) gesprochen wird. Im Hinblick auf die Anzahl Mandate gab es gegenüber dem Vorjahr kaum Änderungen. So haben 2020 von den 211 untersuchten Unternehmen 29 ein Revisionsunternehmen beauftragt, das nicht zu den Big 3 gehört (Vorjahr: 30 von 212 untersuchten Unternehmen) und nur 18 ein Revisionsunternehmen, das nicht zu den Big 4 gehört (Vorjahr: 18 von 212 untersuchten Unternehmen). Bei Betrachtung der Revisionshonorare 2020 wird ersichtlich, dass Deloitte, BDO und die übrigen Non-Big 3-Revisionsgesellschaften leicht an Marktanteilen verloren haben und insgesamt CHF 31.3 Mio. (Vorjahr: CHF 37.9 Mio.) erhielten, was einen Anteil von knapp 5.8% (Vorjahr: 6.6%) am Gesamtvolumen der Revisionshonorare aller SPI-Unternehmen ausmacht (vgl. Abbildung 4).

 

Abbildung 4 DOMINANZ DER GROSSEN SPI Gesamtvolumen Revisionshonorar PwC, EY, KPMG, Deloitte & BDO

Die Dominanz der Big 4-Revisionsgesellschaften Deloitte, EY, KPMG und PwC variiert länderspezifisch. In der Vergangenheit haben in der Schweiz die Big 3 (EY, KPMG, PwC) den Markt klar dominiert.

EXKURS: Oligopol

Die EU versucht das Oligopol der Big 4 u. a. mit der zwingenden externen Rotation der Revisionsstelle aufzubrechen. Diese sieht vor, dass eine Ausschreibung des Mandats für die Revisionsstelle nach spätestens zehn Jahren erfolgen muss und dieselbe Revisionsgesellschaft maximal 20 Jahre in einem Unternehmen wirkt. Jedoch ist zu bezweifeln, ob die externe Rotationspflicht zu einer geringeren Konzentration im Markt führen wird. In der Schweiz ist ein ähnliches Verhalten wie bereits im Ausland festzustellen: gelangt ein Revisionsmandat einer Big 4 zur Ausschreibung, folgt in der Regel auf eine Big 4 eine andere. Kleinere Revisionsunternehmen kommen nur in Ausnahmefällen zum Zuge. Dies trifft auch auf Neukotierungen zu. Dort werden zwei von drei Unternehmen mit einem Börsengang im Jahr 2020 von Big 3-Revisionsgesellschaften geprüft (Vorjahr: fünf von sechs).

EXKURS: Rotationspflicht

In der Diskussion zur externen Rotationspflicht kommt die Tatsache zu kurz, dass ein Oligopol nicht zwingend zu mangelndem Wettbewerb oder Preisabsprachen führt. So sind die Revisionshonorare bei den SMI-Unternehmen mehrheitlich stabil und Unternehmen wechseln auch ohne gesetzliche Pflicht die Revisionsstelle. Ausserdem verfügen kleinere Revisionsunternehmen oft nicht über das erforderliche internationale Netzwerk und können sich kaum die immer wichtigeren und grösseren Investitionen in eine leistungsfähige IT-Infrastruktur (z. B. für aufwändige Datenanalysen) leisten. Aus diesen Gründen wird ein weltweit tätiger Grosskonzern kaum auf die Dienste einer Big 4-Revisionsgesellschaft verzichten können.

 

Bei einer näheren Betrachtung der Anzahl Mandate pro Revisionsgesellschaft (vgl. Abbildung 5) ist ersichtlich, dass seit Beginn der Erhebung vor acht Jahren PwC als Marktleader netto zehn Mandate und EY netto ein Mandat verloren, KPMG und Deloitte netto weder Zu- noch Abgänge zu verzeichnen hatten, während BDO und die übrigen Revisionsgesellschaften zusammen einen Zugang von netto zwölf Mandaten notierten.

Per Ende 2020 prüfte PwC damit 86 SPI-Unternehmen, EY 50, KPMG 46, BDO und Deloitte je elf. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden in den folgenden Abbildungen nur die letzten vier Jahre dargestellt.

Abbildung 5 REVISIONSKUNDEN 2017-2020 SPI Jeweils zum 31.12. des Jahres (Kotierungen und Dekotierungen sind auch enthalten)

Anzahl Mandate

Anders verhält es sich bei der Betrachtung des Gesamtvolumens an Revisions- und Zusatzhonoraren (vgl. Abbildung 6). Im untersuchten Zeitraum seit 2013 hat PwC trotz einem anzahlmässigen Rückgang an Mandaten den Umsatz netto um CHF 29.8 Mio. erhöht (CHF 258.9 Mio. im Jahr 2013 bzw. CHF 288.7 Mio. im Jahr 2020). EY hat zwischen 2013 (CHF 207.2 Mio.) und 2020 (CHF 183.0 Mio.) im Marktsegment der SPI-Unternehmen einen Verlust von CHF 24.2 Mio. hinnehmen müssen. Während der Anteil von KPMG am Gesamtvolumen von 2013 (CHF 193.0 Mio.) bis 2019 kontinuierlich zunahm, wurde im Berichtsjahr aufgrund des Wechsels der zwei SMI-Gesellschaften Nestlé und CS eine Reduktion um nicht weniger als CHF 122.1 Mio. verzeichnet. Das Gesamtvolumen von Deloitte stieg von CHF 21.7 Mio. (2013) leicht auf CHF 30.3 Mio., jenes von BDO von CHF 0.4 Mio. (2013) auf CHF 3.1 Mio.

Damit haben sich die Verhältnisse per Ende 2020 deutlich verschoben. Auch in Zukunft dürfte diese Dynamik bestehen bleiben. So hat Swiss Re (Revisionshonorar 2020: CHF 28.8 Mio.) für das Geschäftsjahr 2021 die Revisionsstelle gewechselt (von PwC zu KPMG).

Abbildung 6 GESAMTHONORARE BIG 4 SPI

in CHF Mio.

EXKURS: Beratungshonorare

Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften sowie der Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation müssen kotierte Unternehmen im Anhang die Honorare für Revisionsdienstleistungen und jene für andere Dienstleistungen offen legen. Diese Informationen bilden die Grundlage für die Erhebungen des Swiss Audit Monitor. Zu berücksichtigten ist weiter, dass es sich um die weltweit bezahlten Honorare handelt. Honorare für andere Dienstleistungen müssen aus Unabhängigkeitsüberlegungen aber nur offengelegt werden, wenn diese an das Revisionsunternehmen bezahlt werden. Beratungshonorare, die an ein Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen entrichtet werden, welches nicht als Revisionsstelle amtet, werden daher nicht öffentlich gemacht und vom Swiss Audit Monitor nicht erfasst.

 

Aufgrund der zum Teil langen Mandatsdauern in der Schweiz und den diametral entgegenstehenden Entwicklungen in der Europäischen Union sind weitere Revisionsstellenwechsel bei kotierten Unternehmen zu erwarten – mit entsprechenden Auswirkungen auf die erläuterten, stichtagsbezogenen Zahlen.

Abbildung 7 DURCHSCHNITTSHONORARE PRO BIG 4 GESELLSCHAFT SPI

in CHF Mio.

Die untenstehende Tabelle zeigt, durch welche Faktoren die Veränderung des Volumens der Revisionshonorare bei den einzelnen Revisionsunternehmen beeinflusst wird: Es gab keine wesentlichen Neukotierungen, jedoch nahm das Volumen von Deloitte aufgrund der Dekotierung von Pargesa (Revisionshonorar im Vorjahr: CHF 6.7 Mio.) deutlich ab.

Bei bestehenden Mandaten kam es durch die bereits erwähnten Wechsel von Nestlé (von KPMG zu EY) und Credit Suisse (von KPMG zu PwC) zu massiven Verschiebungen. Die Veränderungen aufgrund eines Revisionsstellenwechsels werden im nächsten Abschnitt analysiert.

04

Prüferwechsel und Mandatsdauer

Bei näherer Betrachtung der Veränderung der Revisionsmandate wird zwischen Wechseln von bestehenden SPI-Unternehmen sowie Neu- und Dekotierungen unterschieden. Die folgenden Ausführungen haben ausschliesslich die Wechsel von bestehenden SPI-Unternehmen zum Gegenstand. Die Abgänge und Zugänge werden nicht thematisiert.

 

 

Im Jahr 2020 haben insgesamt elf Unternehmen, die dem SPI schon zuvor angehörten, ihre Revisionsstelle gewechselt (Vorjahr: zwölf). Die grössten Veränderungen gab es bei PwC, welche vier Mandate verloren hat, sowie bei EY, welche vier zusätzliche Mandate verzeichnen konnte. Von den elf Unternehmen, die ihre Revisionsgesellschaft 2020 gewechselt haben, wählten nur zwei eine Non-Big 3-Revisionsgesellschaft. Die Revisionsstellenwechsel hatten also insgesamt wenig Einfluss auf die Konzentration in der Branche.
Der Blick auf den Gesamtmarkt zeigt deutlich die Dominanz der grössten Gesellschaften, sog. Big 3. Von den Total 211 Mandaten am Markt werden insgesamt 182 von den Big 3, respektive 193 von den Big 4 geprüft.

Honorare beim Wechsel der Revisionsstelle

Mit CHF 60.8 Mio. Gesamthonorar war die Credit Suisse das grösste Mandat, bei dem es im Jahr 2020 zu einem Revisionsstellenwechsel gekommen ist. Ebenfalls zu erwähnen ist der Wechsel von Nestlé, welcher ein Gesamthonorar von CHF 45.0 Mio. aufweist.

Das Volumen aller Mandate, bei denen im Jahr 2020 ein anderes Revisionsunternehmen gewählt wurde, beläuft sich auf CHF 116.6 Mio. Die Verschiebung von Honoraren (Revisions- und Zusatzhonorare) durch Revisionsstellenwechsel für den ganzen Untersuchungszeitraum 2013 – 2020 beläuft sich auf CHF 216.7 Mio., wobei ein grosser Teil auf die erwähnten Veränderungen des Jahres 2020 zurückzuführen ist.

Zu beachten ist, dass es sich bei den Honorarvolumina um eine Momentaufnahme handelt. Wie oben ersichtlich ist, kann ein Wechsel eines grossen SMI-Unternehmens bereits zu einer wesentlichen Verschiebung führen. Zwei solcher Wechsel erklären im Jahr 2020 auch die starken Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Wie dargelegt, hat für das Berichtsjahr 2021 mit Swiss Re bereits eine weitere SMI-Gesellschaft den Wechsel der Revisionsgesellschaft kommuniziert.

Auch zu beobachten ist, dass bei einem Wechsel der Revisionsstelle das Revisionshonorar in den meisten Fällen sinkt. Betrachtet man den Zeitraum 2013 – 2020, ist bei 48 der 66 SPI-Unternehmen, welche die Revisionsgesellschaft gewechselt haben, das Revisionshonorar gesunken, und zwar im Durchschnitt um 10.0% (Median: -14.2%). Zwei gegensätzliche Beispiele mögen die Veränderung des Revisionshonorars illustrieren: Nach dem Wechsel der Revisionsstelle von KPMG zu EY im Jahre 2020 ist das Revisionshonorar bei Nestlé um 16.2% von CHF 37.0 Mio. auf CHF 31.0 Mio. gesunken. Beim Wechsel der ABB von EY zu KPMG im Jahr 2018 hingegen ist das Revisionshonorar im ersten Jahr um 30.9% von CHF 25.5 Mio. auf CHF 33.4 Mio. gestiegen.

Von den 66 Unternehmen, die seit 2013 ihre Revisionsstelle gewechselt haben, sind bei 40 Unternehmen die zusätzlichen Honorare nach dem Wechsel gesunken, bei 16 Unternehmen gestiegen und bei zehn Unternehmen gleichgeblieben. Da die zusätzlichen Honorare stark von anderen Faktoren abhängen, kann aus dieser Beobachtung allein nicht geschlossen werden, dass die zusätzlichen Honorare nach einem Revisionsstellenwechsel im Allgemeinen sinken.

Abbildung 8 HONORARE BEI WECHSEL DER REVISIONSSTELLE

Revisionshonorar in CHF Mio.

EXKURS: Wahl der Revisionsstelle

Die Forschung zeigt, dass die wichtigsten Eigenschaften der Revisionsstelle Fach-, Branchenkenntnisse, Prüfungsqualität sowie Unabhängigkeit sind. Das Honorar der Revisionsstelle hängt von verschiedenen Determinanten ab, wovon die wichtigsten die Grösse des Unternehmens, die geographische Verteilung und Anzahl der Tochtergesellschaften sowie die Branchenzugehörigkeit sind.
Als Gründe für einen (freiwilligen) Wechsel der Revisionsstelle werden ein neuer, unabhängiger Blick, aber auch das Honorar angeführt. Entsprechende Auswertungen zeigen, dass das Revisionshonorar nach einem Wechsel der Revisionsstelle im Durchschnitt tatsächlich sinkt. Diesen Einsparungen stehen aber Kosten in Form des Ausschreibungsprozesses und der Einarbeitung des neuen Revisionsunternehmens gegenüber.
Der Verwaltungsrat ist daher angehalten, das Ausschreibungsverfahren fair und transparent zu gestalten. Dazu gehört, die Anforderungen an die Revisionsstelle, aber auch den Ablauf des Auswahlverfahrens (wie z.B. den Zugang zu den Informationen und Vertretern des Unternehmens oder die Art der Präsentationen der Offerten) vorab festzulegen und zu kommunizieren. Gerade bei grossen Unternehmen ist das Ausschreibungsverfahren für das Unternehmen wie auch die Revisionsgesellschaft sehr zeitintensiv. Der Verwaltungsrat soll dies in seiner Entscheidungsfindung entsprechend berücksichtigen und auch beurteilen, wann der geeignete Zeitpunkt für einen möglichen Wechsel ist.

Mandatsdauer

Die durchschnittliche Mandatsdauer der SPI-Unternehmen ist mit 16.0 Jahren fast gleich wie im Vorjahr (Vorjahr: 15.8 Jahre), während der Median 13 Jahre beträgt (Vorjahr: 13 Jahre). Bei 27.5% (Vorjahr: 28.8%) der untersuchten Unternehmen währt die Mandatsdauer mehr als 20 Jahre (vgl. Abbildung 9).

Abbildung 9 MANDATSDAUER SPI

in Jahren
Anzahl Firmen

Bei SMI-Unternehmen haben 55% der Unternehmen seit über 20 Jahren dasselbe Revisionsunternehmen. Im Durchschnitt ist hier die gleiche Revisionsstelle 17.8 Jahre (Vorjahr: 20) tätig (vgl. Abbildung 10). Die längste Mandatsdauer findet sich nach wie vor bei dormakaba, bei welcher PwC schon seit 114 Jahren die Abschlussprüfung durchführt. Demnach würde ein grosser Teil der SMI-Unternehmen den Unabhängigkeitsvorschriften der Europäischen Union, die eine Rotation der Revisionsstelle nach spätestens 20 Jahren vorsehen, nicht genügen. Die Europäische Kommission will mit der externen Rotation in erster Linie der Gefährdung der Unabhängigkeit begegnen und damit die Qualität der Revision stärken.

Abbildung 10 TOP 20 MANDATSDAUER SPI

in Jahren
Revisionsgesellschaft:

Bei einem Branchenvergleich zeigt sich, dass es keine signifikant grossen Unterschiede bei der durchschnittlichen Mandatsdauer gibt. Die grössten durchschnittlichen Mandatsdauern haben Finanzdienstleistungs- und Industrieunternehmen sowie Unternehmen im Bereich Grundstoffe, Erdöl/Erdgas und Versorgung. Diese Beobachtung könnte auf die höheren Einarbeitungskosten zurückzuführen sein, welche einen Prüferwechsel weniger attraktiv machen. Ein möglicher Faktor für die höheren Einarbeitungskosten ist die Unternehmensgrösse der genannten Branchen. Aufgrund der Erwartung, dass grössere Unternehmen höhere Prüfungshonorare bezahlen, kann vermutet werden, dass auch die Einarbeitungsphase für diese Unternehmen länger ist. Ein weiterer Faktor in der Finanzdienstleistungsbranche könnte die hohe Regulierungsdichte sein, da noch mehr kundenspezifisches Wissen zur Geschäftstätigkeit und zum wirtschaftlichen Umfeld des Mandanten aufgebaut werden muss.

Abbildung 11 DURCHSCHNITTLICHE MANDATSDAUER NACH BRANCHE

in Jahren

05

Rechnungslegungs­standards

Im SPI sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) am weitesten verbreitet – sie werden von 50.7% (Vorjahr: 51.9%) der Schweizer börsenkotierten Unternehmen angewendet. Ebenfalls bei einem beachtlichen Anteil der Unternehmen kommen mit 36.0% die Swiss GAAP FER zur Anwendung (Vorjahr: 34.9%). Die Rechnungslegung in Übereinstimmung mit US GAAP erfolgt bei 4.7% (Vorjahr: 4.7%) und mit Bankengesetz von 8.5% (Vorjahr: 8.5%) der Unternehmen (vgl. Abbildung 12).

Im Jahr 2020 hat ein weiteres SPI-Unternehmen von IFRS auf Swiss GAAP FER gewechselt (im Jahr 2019 waren es fünf). Der pragmatische nationale Standard erfreut sich angesichts der steigenden Komplexität der IFRS gerade bei kleineren und mittelgrossen Industrieunternehmen wachsender Beliebtheit.

Abbildung 12 RECHNUNGSLEGUNGS­STANDARDS SPI

Der Anteil der IFRS-Anwender ist seit 2013 um 16.4% zurückgegangen. Während im Jahr 2013 128 Unternehmen IFRS angewendet haben, sind es heute noch 107. Zur gleichen Zeit ist der Anteil der Swiss GAAP FER-Anwender von 53 Unternehmen im Jahr 2013 auf 76 Ende 2020 gestiegen.

Abbildung 13 ANGEWENDETE RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS IM SPI (2013-2020)

Anzahl Unternehmen

Die Veränderungen der angewendeten Rechnungslegungsstandards im SPI werden durch Wechsel des Rechnungslegungsstandards, Neu- und Dekotierungen verursacht.

 


 

Seit dem Jahr 2014 wechselten insgesamt 25 Unternehmen den Rechnungslegungsstandard, wobei in allen Fällen ein Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER vollzogen wurde. Dass die Swiss GAAP FER immer populärer werden, kann mehrere Gründe haben. Viele Unternehmen nennen hierzu die Praxisnähe von Swiss GAAP FER, ein verbessertes Aufwand-Nutzen-Verhältnis sowie die Anpassung an schweizerische Gegebenheiten. Ein weiterer Grund für die Häufung der Wechsel zu Swiss GAAP FER in den letzten Jahren könnte der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 Leasing sein, welcher seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist. Durch diese neue Vorschrift müssen die Nutzungsrechte praktisch aller Leasinggüter aktiviert und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit passiviert werden. IFRS 16 hat dadurch bei vielen Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf das Bilanzbild und damit auch auf Schlüsselkennzahlen, wie z.B. die Eigenkapitalquote. Die Rechnungslegungsvorschriften von Leasing blieben bei Swiss GAAP FER demgegenüber unverändert. Auch richten sich Swiss GAAP FER an national geprägte Unternehmen, während sich IFRS an internationalen Grossunternehmen orientiert. So sind 15 von 25 Unternehmen, die ihren Rechnungslegungsstandard auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, Industrieunternehmen. Swiss GAAP FER werden im SPI vorwiegend von Industrieunternehmen angewendet, während IFRS neben Industrieunternehmen stark von Unternehmen in der Finanzdienstleistungsbranche, im Gesundheitswesen und in der Verbrauchsgüterbranche eingesetzt werden.

Abbildung 14 RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS NACH BRANCHE IM SPI (2020)

Anzahl Unternehmen

Im SMI wenden 80% der Unternehmen IFRS (absolut: 16), 15% US GAAP (absolut: drei) und mit Swatch Group lediglich ein Unternehmen Swiss GAAP FER an. Dies scheint nachvollziehbar, da im SMI die grössten börsenkotierten Schweizer Unternehmen mit internationaler Ausrichtung enthalten sind. Das Bankengesetz wird von keinem SMI-Unternehmen angewendet und von den drei SMI-Unternehmen, welche US GAAP anwenden, sind mit Credit Suisse und ABB zwei auch an der New York Stock Exchange (NYSE) kotiert.
 
Für die Analyse der Revisionshonorare nach Rechnungslegungsstandard wurde der SPI ex SMI als Datenbasis genommen, da die SMI-Unternehmen aufgrund ihrer Grösse die Ergebnisse verzerren würden. Die Resultate zeigen, dass bei den SPI ex SMI-Unternehmen US GAAP-Anwender im Durchschnitt fast gleich viel an Revisionshonoraren bezahlen wie IFRS-Anwender. Der starke Rückgang der durchschnittlichen Revisionshonorare bei US GAAP-Anwendern im Jahr 2013 und 2014 ist durch die Dekotierung von Weatherford und den starken Honorarrückgang bei Logitech zu erklären, während der Anstieg im Jahr 2018 hauptsächlich mit dem Honoraranstieg der ABB nach dem Revisionsstellenwechsel zu begründen ist. Im Jahr 2020 kam es ebenfalls zu einem starken Anstieg bei US GAAP-Anwendern. Die Begründung hier ist, dass Adecco aus dem SMI fiel und dadurch den Wert der SPI ex SMI stark nach oben drückte.
US GAAP-Anwender bezahlen deutlich höhere Revisionshonorare als Swiss GAAP FER- sowie Bankengesetz-Anwender. Dies liegt einerseits daran, dass US GAAP um ein Vielfaches umfangreicher und komplexer sind als die Swiss GAAP FER und das Bankengesetz. Anderseits ist zu berücksichtigen, dass einige nach US GAAP Rechnung legende Unternehmen ebenfalls in den USA kotiert sind bzw. waren und daher die Abschlussprüfung nach den Vorschriften des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) erfolgt. Zudem sind diese Zahlen aufgrund der kleinen Anzahl an US GAAP-Unternehmen anfällig für Ausreisser, da lediglich sieben der zehn US GAAP-Unternehmen Teil des SPI ex SMI sind. Bei den IFRS-Anwendern sind die durchschnittlichen Revisionshonorare relativ stabil geblieben, obwohl seit 2013 im SPI ex SMI weniger Unternehmen IFRS anwenden. Im Jahr 2020 ergab sich eine leichte Senkung gegenüber dem Vorjahr, was sich mit dem allgemein tieferen Honorarniveau im Jahr 2020 erklären lässt. Auch der Median bei den IFRS-Anwendern lag leicht tiefer als im Vorjahr.
 
Sowohl die Anzahl Anwender wie auch die durchschnittlichen Revisionshonorare der Swiss GAAP FER-Anwender haben seit 2013 leicht zugenommen. Insgesamt richten sich Swiss GAAP FER jedoch an die kleineren börsenkotierten Unternehmen. Dies erkennt man auch daran, dass die durchschnittlichen Revisionshonorare kleiner sind als bei US GAAP- und IFRS-Anwendern. Das Bankengesetz wird grundsätzlich nur von kleineren börsenkotierten Banken angewendet. Trotzdem sind die durchschnittlichen Revisionshonorare grösser als bei Swiss GAAP FER. Dies deutet auf die hohe Regulierung der Banken und die damit verbundenen höheren Kosten hin (vgl. Abbildung 16).

Abbildung 15 DURCHSCHNITTLICHE REVISIONSHONORARE NACH RECHNUNGSLEGUNGS­STANDARDS SPI ex SMI

in CHF Mio.

Je höher der Detaillierungsgrad eines Standards, desto höher fallen die durchschnittlich bezahlten Honorare aus. Bei den US-GAAP ist dieser Effekt indes etwas überzeichnet, da deren Anwender meist grosse Unternehmen sind - bei den IFRS gibt es demgegenüber auch viele kleinere und mittelgrosse kotierte Unternehmen.

 

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Fazit

Das Gesamtvolumen der von den kotierten Unternehmen entrichteten Revisions- und Zusatzhonorare beläuft sich im Jahr 2020 auf CHF 637.3 Mio. Rund 70% davon bzw. CHF 433.6 Mio. fallen bei Unternehmen des SMI an. Dies rührt daher, dass bei grossen globalen Unternehmen der Aufwand für die Prüfung und somit auch das Revisionshonorar höher sind.
 
Die Honorare für andere Dienstleistungen haben sich sowohl im SPI als auch im SMI im Jahr 2020 deutlich reduziert und sind auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Auswertungen dieser Studie im Jahr 2013. Dasselbe gilt auch für die Revisionshonorare. Die Zusatzhonorare machen im Durchschnitt 18.8% der Prüfungshonorare aus und liegen daher deutlich unter der in der Europäischen Union festgelegten Schwelle von 70% (wobei doch zwölf Unternehmen diese Schwelle überschreiten). Die von Unternehmen des SMI entrichteten Zusatzhonorare von CHF 66.4 Mio. machen 65.8% der im SPI bezahlten Zusatzhonorare von CHF 100.8 Mio. aus.
 
Auch bei der Amtsdauer der Revisionsstelle unterscheiden sich Unternehmen des SMI von denjenigen des SPI: So beträgt die Mandatsdauer der Revisionsstelle bei SMI-Unternehmen im Durchschnitt 17.8 Jahre und bei SPI-Unternehmen 16.0 Jahre. Rund 28% der Schweizer börsenkotierten Unternehmen würden den Vorschriften der Europäischen Union, die eine Rotation nach spätestens 20 Jahren vorsehen, nicht genügen.
 
Die Untersuchung der Revisionshonorare nach Branchen zeigt, dass bei Unternehmen, die in der Finanzdienstleistungsbranche tätig sind, die höchsten Revisionshonorare festzustellen sind. Dies liegt einerseits an der Grösse und Komplexität der Finanzdienstleistungsunternehmen, anderseits an der starken Regulierung im Finanzsektor, was den Prüfungsaufwand wie auch das Prüfungsrisiko zusätzlich erhöht.
 
Im Schweizer Markt werden von den untersuchten 211 Unternehmen 86.3% durch Big 3-Gesellschaften geprüft. Deren Marktanteil am Revisionshonorar beträgt 94.2%. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dieses Marktsegment für kleine und mittlere Revisionsgesellschaften öffnen wird. Wechselt nämlich ein kotiertes Unternehmen die Revisionsstelle, folgt in den meisten Fällen eine ebenfalls grosse Revisionsgesellschaft. Der Marktanteil der Non-Big 3-Gesellschaften lag im Jahr 2020 bei knapp 5.8% (Vorjahr: 6.6%). Die Konzentration in der Branche und die Dominanz der Big 3 ist somit nach wie vor ungebrochen.
 
Insgesamt haben im Jahr 2020 elf Unternehmen die Revisionsstelle gewechselt. Darin enthalten sind die beiden SMI-Gesellschaften Nestlé und Credit Suisse. Dies führte zu einer starken Verschiebung der Honorare zwischen den Prüfungsgesellschaften (im Berichtsjahr zu Lasten von KPMG, der vormaligen Revisionsgesellschaft der beiden SMI-Gesellschaften).
 
Bei sieben der elf Unternehmen, die ihre Revisionsstelle gewechselt haben, sank das Honorar. Betrachtet man den gesamten Untersuchungszeitraum 2013 – 2020, so ist von insgesamt 66 Revisionsstellenwechseln bei 48 Unternehmen das Honorar niedriger als vor dem Wechsel. Dies veranschaulicht, dass der Revisionsmarkt ein Verdrängungsmarkt ist und deshalb tiefere Honorare offeriert werden, um sich gegenüber der Konkurrenz durchzusetzen. In Anbetracht dessen ist auch nicht zu erwarten, dass die Revisionshonorare in Zukunft wesentlich steigen werden.
 
Die IFRS bleiben der verbreitetste Rechnungslegungsstandard im SPI (50.7%), gefolgt von den Swiss GAAP FER (36.0%). Dass sich die IFRS auf international tätige Gesellschaften ausrichten, sieht man an der noch höheren Verbreitung von IFRS im SMI (80.0%). Trotzdem hat sich in den letzten Jahren eine Tendenz zum Wechsel auf Swiss GAAP FER abgezeichnet, die auf verschiedene Gründe, insbesondere auf Compliance- und Kostenaspekte, zurückzuführen sind. Wenn die Komplexität der IFRS weiter zunehmen sollte, ist zu erwarten, dass der Trend weg von IFRS hin zu Swiss GAAP FER gerade bei kleinen und mittelgrossen kotierten Industrieunternehmen anhalten wird. Wenig wahrscheinlich ist jedoch, dass grosse börsenkotierte Unternehmen mit einem internationalen Aktionariat den Rechnungslegungsstandard wechseln. Internationale Kapitalgeber verlangen eine international vergleichbare Finanzberichterstattung, was durch die Anwendung von IFRS im Gegensatz zu Swiss GAAP FER besser ermöglicht wird.
 
Die Bedeutung der 20 grössten, im SMI enthaltenen Unternehmen ist unverändert gross, zumal bei diesen Unternehmen nicht weniger als zwei Drittel der Honorare anfallen (ein Drittel verteilt sich auf die weiteren 191 kotierten Unternehmen). Verschiebungen in den Marktanteilen der einzelnen Revisionsunternehmen und Veränderungen in anderen Kennzahlen sind daher stark beeinflusst vom Wechsel von SMI-Unternehmen.
 
Die oben beschriebenen Veränderungen sind ein Hinweis darauf, dass in der Schweiz die Marktkräfte auch ohne entsprechende gesetzliche Vorschriften spielen. Dasselbe kann auch für die untersuchte Anwendung der Rechnungslegungsstandards festgestellt werden; wobei diesbezüglich die Schweiz eine Ausnahme darstellt, weil neben IFRS auch andere Standards (wie z. B. die sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreuenden Swiss GAAP FER) für börsenkotierte Unternehmen zugelassen sind.
 
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Jahr 2020 für den Schweizer Prüfungsmarkt für kotierte Unternehmen ein besonderes war. Das gesamte Honorarvolumen lag mit CHF 637.3 Mio. tiefer als in allen vorherigen Jahren seit Beginn der Erfassung der Daten im Jahr 2013. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Revisionshonorare rund 5% ab (wechselkursbereinigt), während die Zusatzhonorare um fast einen Drittel zurückgingen. Während erstes auf einen hart umkämpften Markt – selbst in schwierigen Zeiten – deutet, ist zweites den Sparanstrengungen der Unternehmen in Krisenzeiten geschuldet. Auch wenn die durchschnittliche Amtsdauer der Revisionsstelle bei durchschnittlich 16 Jahren liegt, haben im Jahr 2020 von den 211 kotierten Unternehmen elf das Revisionsunternehmen gewechselt – ohne eine gesetzliche Verpflichtung nota bene. In der Schweiz ist trotz dieser Wechsel unverändert eine Konzentration der Big 3 Gesellschaften (EY, KPMG und PwC) auszumachen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass solche Konzentrationen auch international festzustellen sind, wobei die Reihenfolge in unterschiedlichen Ländern verschieden ist und diese sich – wie im Berichtsjahr 2020 in der Schweiz – aufgrund eines Wechsels eines der ganz grossen Unternehmen ändern kann.

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