VIA KPMG

8. Juli 2020

Aktienrechtsrevision verabschiedet

Am 19. Juni 2020 haben die eidgenössischen Räte die Aktienrechtsrevision verabschiedet, mehr als zwölf Jahre seit der Publikation der ersten Botschaft und der Einreichung der Abzocker-Initiative. Die neuen Bestimmungen bringen unter anderem wichtige Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals, zusätzliche moderne Formen für die Generalversammlung und Verwaltungsratssitzungen und einige Klarstellungen bei der Implementierung der VegüV. Die Linie des Bundesratsentwurfs vom 23. November 2016 hat sich trotz zahlreicher Änderungs- und Streichungsanträge in der parlamentarischen Beratung in weiten Teilen durchgesetzt.

Dieser Blog-Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der Revision.

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