28. Juni 2017

Unabhängigkeit: Reflexion über die Erfahrungen der EU

Summary by SAM

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Die Regelungen der Europäischen Union (EU) zur Unabhängigkeit gelten zwar nicht für Unternehmen ausserhalb der EU, jedoch sind bestimmte EU-Tochtergesellschaften von öffentlichem Interesse (EU PIE) von Nicht-EU-Muttergesellschaften, wie auch Nicht-EU-Tochtergesellschaften von EU-PIE-Muttergesellschaften betroffen. Die zwei wichtigsten Bestimmungen, die Auswirkungen auf diese Gesellschaften haben, sind die externe Rotation der Prüfungsgesellschaft und die Beschränkung für Nichtprüfungs- leistungen. Um der Frage nachzugehen, ob in Anbetracht der regulatorischen Entwicklungen in der EU eine Reform der gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf das Prüfwesen und die Revisionsaufsicht in der Schweiz angebracht sei, hat der Bundesrat das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mit dieser Überprüfung beauftragt.

Da die EU-Vorschriften erst am 17. Juni 2016 in Kraft getreten sind, ist es noch zu früh ihre Auswirkungen zu kommentieren. Die bisherigen Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die regulatorischen Entwicklungen in der EU zu einem Geflecht von unnötig komplexen Unabhängigkeitsanforderungen geführt haben. Multinationale Konzerne, die in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat tätig sind, sehen sich mit unterschiedlichen Regeln konfrontiert, was sowohl die Kosten als auch die Komplexität erhöht. Die fehlende Klärung der Umsetzung und Auslegung der EU-Vorschriften trägt nicht zur Verbesserung der Situation bei. Im Gegenteil, da die Mitgliedsstaaten zum Teil unterschiedliche Definitionen von PIE und unterschiedliche Regeln zur Rotation in ihren Ländern festlegen, ist es durchaus möglich, dass die Prüfer solcher EU-Unternehmen, die einer multinationalen Gruppe angehören, zu unterschiedlichen Zeiten und nach unterschiedlichen Regeln rotieren müssen. Darüber hinaus können die unterschiedlichen Unabhängigkeitsregeln in den Mitgliedsstaaten dazu führen, dass eine EU-PIE-Gesellschaft zwei Abschlussprüfungen für die gleiche Einheit durch zwei verschiedene Revisionsunternehmen verlangen muss (eine lokale Abschlussprüfung und eine Prüfung für die Konzernebene). Der Einbezug einer zweiten Prüfungsgesellschaft kann die Komplexität, das Risiko wie auch die Kosten für die Abschlussprüfung erhöhen. Dies beschränkt auch die Auswahl für die Unternehmen, da nur begrenzt Abschlussprüfer verfügbar sind, die gleichzeitig die Unabhängigkeits- regelungen erfüllen können, über das erforderliche Fachwissen verfügen und in günstiger geografischer Lage vertretenen sind. Zudem führen die rechtlichen Anforderungen für die Durchführung einer Prüferrotation zu einem zeit- und kostenintensiven Prozess sowohl für die Unternehmen als auch die Prüfungsgesellschaften.

Aus den genannten Gründen ist es vorsichtshalber besser, wenn der Bundesrat die Entwicklungen der EU-Reformen über einen längeren Zeitraum weiter beobachtet, bevor er auf dieser Grundlage eine neue oder geänderte Verordnung vorschlägt. Der gegenwärtige Ansatz, sich auf Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schweizer Markt zu konzentrieren, die Attraktivität des Standorts Schweiz im Auge zu behalten und die wichtige Rolle und Verantwortung des Prüfungsausschusses im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer zu berücksichtigen, dient der Schweiz gut.

 

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