1. Februar 2018

Revisionshonorare bei kotierten Unternehmen in der Schweiz

by Reto Eberle

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Die Erkenntnisse zu den Bestimmungsfaktoren der Revisionshonorare, welche international schon verschiedentlich untersucht wurden, treffen im Wesentlichen auch für die Schweiz zu. So konnte für die hier interessierenden Eigenschaften des Revisionsunternehmens festgestellt werden, dass das Revisionshonorar positiv beeinflusst wird von der Tatsache, dass das Revisionsunternehmen einem der vier grossen Netzwerke (Deloitte, EY, KPMG, PwC) angehört und der Höhe der Honorare für Nichtrevisionsdienstleistungen. Das Revisionshonorar nimmt ab (wird negativ beeinflusst) mit der Amtsdauer der Revisionsstelle und aufgrund eines Wechsels des Revisionsunternehmens. Beim Wechsel der Revisionsstelle konnte dabei hinsichtlich der prozentualen Veränderung der Revisionshonorare jeweils im Vergleich zum Vorjahr eine Wellenbewegung festgestellt werden, bei der die Revisionshonorare in den beiden Perioden vor dem Wechsel leicht anstiegen, im Jahr des Wechsels selbst stark zurückgingen, um in den beiden Perioden nach dem Wechsel wieder moderat anzusteigen. In absoluten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies aber natürlich, dass die Revisionshonorare nach einem Wechsel des Revisionsunternehmens tiefer sind – auch dies ein Hinweis auf einen stark umkämpften Markt trotz Dominanz in der Schweiz von drei, international von vier Revisionsunternehmen. Fasst ein Unternehmen einen Wechsel des Revisionsunternehmens ins Auge, ist zu bedenken, dass es sich um einen Prozess handelt, der sowohl für das Unternehmen selbst als auch die Revisionsunternehmen aufwändig ist. So verlangen die neu erlassenen Vorschriften der EU zur Rotation des Revisionsunternehmens bei Unternehmen des öffentlichen Interesses ein diskriminierungsfreies, faires und transparentes Auswahlverfahren.

Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Audit Committee zu. Auch wenn die Schweiz (im Gegensatz zur EU) keine Beschränkung der Amtsdauer des Revisionsunternehmens kennt, können Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich (UK), wo die zwingende Rotation des Revisionsunternehmens schon eingeführt wurde, und Überlegungen der EU Audit Committee von Schweizer Unternehmen mögliche Hinweise geben. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass der Auswahlprozess gut strukturiert und organisiert werden muss. Auch wenn dies naheliegend und einleuchtend zu sein scheint, ist dies in der Praxis vor allem bei kleineren und mittleren kotierten Unternehmen lange nicht überall der Fall. Der Grund dafür dürfte im Mangel an verfügbaren geeigneten Ressourcen liegen. Der Zeitaufwand für die Erstellung der für eine Ausschreibung erforderlichen Unterlagen und die Durchführung des Auswahlprozesses selbst darf nicht unterschätzt werden. Dies beginnt mit dem Festlegen des geeigneten Zeitpunkts einer Ausschreibung ebenso wie der Auswahl der zu kontaktierenden Revisionsunternehmen. Damit diese sich ein Bild machen können, werden einerseits schriftliche Unterlagen benötigt, andererseits müssen Unternehmensvertreter für mündliche Auskünfte zur Verfügung stehen. Um allen involvierten Revisionsunternehmen dieselbe Ausgangslage zu verschaffen, sollten diese mit denselben (schriftlichen und mündlichen) Informationen versehen werden. Dazu gehört auch, dass die Auswahlkriterien vorab bekannt gemacht werden. Die Auswahl selbst soll aufgrund von nachvollziehbaren Kriterien bzw. deren Erfüllung geschehen. Auch die Übergaben von der bisherigen an die neu gewählte Revisionsstelle muss vorab thematisiert und geplant werden. Schliesslich ist es angezeigt, den involvierten Revisionsunternehmen eine Rückmeldung zu geben über die Gründe der Wahl bzw. Nichtwahl. Dies zeigt, dass bei einer Ausschreibung des Revisionsstellenmandats das Audit Committee gefordert ist. Die Erfahrungen aus dem Vereinigten Königreich und der EU sind daher nützlich für ein Audit Committee, das seine Aufgabe auch in dieser Hinsicht ernst zu nehmen gedenkt. Es zeigt sich angesichts der festgestellten Dynamik im Schweizer Revisionsmarkt auch, dass kein Grund besteht, die Pflicht zur Rotation des Revisionsunternehmens durch eine Beschränkung der Amtszeit gesetzlich zu verankern – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass man sich in den USA dezidiert gegen eine Pflichtrotation ausgesprochen hat.

 

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