12. Juli 2017

Neuer Revisionsbericht: Key Audit Matters bei Industrieunternehmen im internationalen Vergleich

Summary by SAM

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In der Wirtschaftsprüfung vollzieht sich zurzeit ein grosser Wandel. Der jahrelang angewandte, mehrheitlich standardisierte und daher wenig informative Prüfungsbericht wird insbesondere seit der Finanzkrise 2008 zunehmend kritisiert. Um die Erwartungs- und Informationslücke zu verringern sowie die Transparenz und das Vertrauen in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu stärken, hat das IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) 2015 einen neuen und mehrere überarbeitete IAS (International Standards on Auditing) zur Berichterstattung veröffentlicht. Diese finden für die Prüfung der Abschlüsse Anwendung, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 15. Dezember 2016 endet. Im Zentrum des überarbeiteten Bestätigungsvermerks steht dabei die Offenlegung von besonders bedeutsamen Prüfungssachverhalten (sogenannte „Key Audit Matters“) gemäss IAS 701. Im Rahmen einer Bachelorarbeit von Fiona Ragonesi wurde der länderspezifischen Umsetzung des neuen und des überarbeiteten Standards in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden nachgegangen. Dabei basieren die Daten auf den 20 grössten börsenkotierten Industrieunternehmen der Börsenindizes SMI-Expanded, FTSE 100 und AEX/AMX.

Bei den untersuchten 60 Jahresrechnungen wurde insgesamt 250 Key Audit Matters festgestellt. Pro Revisionsstellenbericht wurden bei diesen grossen Industrie- unternehmen ein bis neun Key Audit Matters gezählt. Dabei überwogen über alle Indizes und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hinweg Key Audit Matters zu Goodwill/Mergers&Acquisitions/Immaterielle Vermögenswerte, Steuern und Umsatzrealisierung. Diese machte etwas mehr als die Hälfte der insgesamt 250 Key Audit aus.

Es zeichneten sich bestimmte Muster ab in Abhängigkeit der Indizes, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Branchen. Branchentypische Muster waren zu erwarten. Auch dass innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in den jeweiligen Ländern eine gewisse Einheitlichkeit auszumachen ist, überrascht nicht. Als Konsequenz ist eine internationale Vergleichbarkeit aber nur beschränkt möglich.

Die UK verlangt schon seit 2013 die Angabe von Key Audit Matters. Verglichen mit der Schweiz und Österreich, fielen die Angaben zu den Key Audit Matters bei den FTSE-100-Unternehmen am umfangreichsten aus. Es kann angenommen werden, dass die detailliertere Offenlegung von unternehmensspezifischen Informationen mit der vorzeitigen Implementierung und den bereits vorliegenden Rückblicken und Kritiken zusammenhängt, die den Innovationsgrad voranzutreiben scheinen.

Bei den SMI-Expanded-Unternehmen konnte bei der erstmaligen Anwendung eine inhaltlich unterschiedliche Ausgestaltung zwischen den Prüfungsgesellschaften festgestellt werden: So haben Deloitte und PwC in ihren Revisionsstellenberichten die Wesentlichkeit offengelegt, obschon dies in der Schweiz – im Gegensatz zur UK – nicht erforderlich ist. Auch wurden in einigen Revisionsstellenberichten (unabhängig von der Prüfungsgesellschaft) nicht nur die Key Audit Matters selbst, sondern auch die Resultate der Reaktion des Wirtschaftsprüfers darauf angegeben – auch diese Angabe erfolgt freiwillig.

Es wird interessant sein zu sehen, ob in den Folgejahren eine weitere Tendenz zur Vereinheitlichung innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften selbst, aber auch zwischen Ländern, festgestellt werden kann.

Quelle: Ragonesi, Fiona (2017): «Neuer Revisionsbericht: Key Audit Matters bei Industrieunternehmen im internationalen Vergleich», unveröffentlichte Bachelorarbeit.

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