Im Jahr 2025 betragen die von den SPI-Unternehmen entrichteten Revisionshonorare CHF 626.1 Mio. Das Gesamtvolumen von diesen nimmt im Vergleich zum Vorjahr um CHF 9.9 Mio. zu (Abbildung 1).
Abbildung 1 HONORARENTWICKLUNG SPI
Die einzelnen Faktoren und die Gründe für den Anstieg um 1.6 % gehen aus Tabelle 1 hervor und werden anschliessend thematisiert.
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| Total Revisionshonorare 2024 in CHF | 616.2 Mio. |
| Indexveränderungen | 5.8 Mio |
| Honorarveränderungen | 22.3 Mio |
| Wechselkursveränderungen | -17.8 Mio |
| Revisionsstellenwechsel | -0.5 Mio |
| Total Revisionshonorare 2025 SPI in CHF | 626.1 Mio |
- Im Berichtsjahr 2025 gibt es drei Neukotierungen und sechs Dekotierungen2. Netto macht dieser als «Indexveränderungen» bezeichnete Effekt CHF 5.8 Mio. aus. Den gewichtigsten Einfluss hat dabei die Neukotierung von Amrize mit einem Revisionshonorar von rund CHF 10.5 Mio.
- Die echten Honorarveränderungen (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machen netto CHF 22.3 Mio. aus. Diese sind oft auf Einzelereignisse wie Akquisitionen oder neue Rechnungslegungsvorschriften zurückzuführen.
- Die Wechselkursveränderungen entstehen aus der Umrechnung der Angaben der Geschäftsberichte in CHF und sind daher nur rechnerischer Natur. Für das Berichtsjahr resultiert ein nicht unbedeutender, negativer Einfluss von rund CHF 17.8 Mio.
- Revisionsstellenwechsel schliesslich verursachen einen geringen Rückgang von rund CHF 0.4 Mio.
Die Honorarveränderungen bei gleichbleibender Revisionsstelle in der Höhe von ca. CHF 22.3 Mio. rühren oft von Einzelereignissen wie Akquisitionen oder von Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften. Zudem lässt sich auch dieses Jahr bei vielen Unternehmen ein leichter Anstieg der Revisionshonorare beobachten; von den 201 untersuchten Unternehmen steigen die Revisionshonorare bei 105 Unternehmen, während sie bei 73 Unternehmen sinken. Werden zudem nur die 160 Unternehmen betrachtet, welche zwischen 2013 und 2025 konstant im SPI vertreten sind, weist das Volumen der Revisionshonorare in diesem Zeitraum eine Steigerung von CHF 448.0 Mio. auf CHF 567.1 Mio. auf. Ebenfalls steigt in diesem Zeitraum deren durchschnittliches Revisionshonorar von CHF 2.9 Mio. auf CHF 3.7 Mio.
Einen nicht unbedeutenden Einfluss haben auch Wechselkurseffekte, die nur rechnerischer Natur sind und sich aus Umrechnungen in CHF zwecks Vergleichbarkeit entstehen. Nur leicht negativ wirken sich ebenfalls die Honorarveränderungen nach einem Wechsel der Revisionsstelle aus.
Die Gründe für die Veränderungen der Gesamthonorare der SMI-Unternehmen sind aus Tabelle 2 ersichtlich: Die echten Honorarveränderungen (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machen netto CHF 18.9 Mio aus. Im Jahr 2025 entrichten die im SMI kotierten Unternehmen insgesamt CHF 406.9 Mio. für Revisionshonorare (was rund 65 % der Gesamtsumme der Revisionshonorare im SPI entspricht). Bei den SMI-Unternehmen betragen die Honorarveränderungen (bei der gleichen Revisionsstelle) wie bereits erwähnt CHF 18.9 Mio., wobei ein Grossteil bei den fünf Unternehmen Swiss Re (CHF -4.9 Mio.), Swisscom (CHF +2.7 Mio.), Nestlé (CHF +2.7 Mio.), UBS Group (CHF -2.2 Mio.) und ABB (CHF +2.2 Mio.) anfallen.
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| Total Revisionshonorare 2024 SMI in CHF | 397.2 Mio. |
| Indexveränderungen | 7.5 Mio. |
| Honorarveränderungen | 18.9 Mio. |
| Wechselkursveränderungen | -16.7 Mio. |
| Revisionsstellenwechsel | 0.0 Mio |
| Total Revisionshonorare 2025 SMI in CHF | 406.9 Mio. |
Die Position Indexmutationen rührt von der Aufnahme von Amrize (CHF +10.5 Mio.) und dem Abgang der Sonova Holding AG (CHF -3.0 Mio.) aus dem SMI, während die Wechselkursveränderungen aus der Umrechnung der entsprechenden Angaben in CHF einen rechnerischen Einfluss von CHF – 16.7 Mio. haben.
Abbildung 2 TOP 20 REVISIONSHONORARE 2025 SPI
Insgesamt sinkt das Revisionshonorar bei 7 SMI-Unternehmen (Vorjahr: 7 Unternehmen), wohingegen es bei 10 steigt (Vorjahr: 12 Unternehmen) und bei 2 gleich bleibt. Das im Jahr 2025 von SMI-Unternehmen durchschnittlich entrichtete Revisionshonorar von CHF 20.3 Mio. ist etwas höher, ebenso der Median von CHF 10.0 Mio. (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 19.9 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 9.6 Mio.). Die durchschnittlich von SPI-Unternehmen bezahlten Revisionshonorare von CHF 3.1 Mio. (Median: CHF 0.7 Mio.) stiegen ebenfalls leicht (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 3.0 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 0.6 Mio.).
Abbildung 3
VERTEILUNG REVISIONSHONORARE 2025 SPI
SPI ex SMI, n=181
Wie bisher wird das durchschnittliche Revisionshonorar sowohl beim SMI wie auch beim SPI ex SMI durch einige Unternehmen mit sehr hohen Revisionshonoraren nach oben verzerrt.
Die Zusatzhonorare sinken im SPI auf CHF 96.6 Mio. (Vorjahr: CHF 111.3 Mio.), was einem Rückgang von ca. 13.2 % entspricht. Im SMI steigt das Total der zusätzlichen Honorare hingegen um ca. 11.3 % auf CHF 61.3 Mio. (Vorjahr: CHF 55.0 Mio.) an. Die fünf höchsten Zusatzhonorare im SPI sind bei UBS, Nestlé, ABB, Zurich Insurance und Roche zu beobachten, welche gemeinsam ein Volumen von CHF 43.0 Mio. aufweisen. Bei diesen fünf Gesellschaften fallen somit etwas weniger als die Hälfte aller Zusatzhonorare an. Die grösste Zunahme an Zusatzhonoraren (gemessen am Absolutwert) verzeichnet die ABB (CHF +3.7 Mio.). Der Grossteil dieser Zusatzhonorare entfällt auf prüfungsnahe Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Carve-out-Prüfungen und Beratungsleistungen im Rechnungslegungsbereich. Die Avolta (vormals Dufry) verzeichnet hingegen eine Abnahme des Zusatzhonorars von CHF 19.9 Mio. gegenüber dem Vorjahr und die Galderma Group eine Abnahme von CHF 1.1 Mio. Es zeigt sich, dass die Zusatzhonorare und deren hier betrachtete Veränderungen massgeblich auf Einzelereignisse zurückzuführen sind. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Beratungsdienstleistungen von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht als Revisionsstelle amten, nicht offengelegt werden müssen (siehe entsprechender Exkurs).
EXKURS: Im Anhang zur Jahresrechnung offengelegte Honorare der Revisionsstelle
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen (vgl. Art. 961 OR). Dazu gehört der Ausweis des Honorars der Revisionsstelle, je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen (Art. 961a Ziff. 2 OR und Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation).
- Das Honorar für Revisionsdienstleistungen (sog. Revisionshonorar) umfasst alle Tätigkeiten, die auf der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der gewählten Revisionsstelle beruhen. Dazu gehören die Prüfung der Konzernrechnung, der Obergesellschaft (Holding) sowie der gesetzlichen Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ebenso wie Honorare für die zur Prüfung beigezogenen Spezialisten.
- Das Honorar für die anderen Dienstleistungen (sog. Zusatzhonorare bzw. zusätzliche Honorare) umfasst weitere Tätigkeiten, welche von der gewählten Revisionsstelle neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit erbracht werden (z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung).
Für den Ausweis des Honorars der Revisionsstelle gilt, dass nur derjenige Betrag im Anhang offenzulegen ist, der an die gewählte Revisionsstelle entrichtet wurde. Dies bedeutet, dass das ausgewiesene Revisionshonorar nur dann mit dem Total der Honorare für die Prüfung der Konzernrechnung übereinstimmt, falls alle Tochtergesellschaften vom selben Revisionsunternehmen revidiert werden.
Zu beachten ist weiter, dass sich die Honorarangaben nicht nur auf die Revisionstätigkeit in der Schweiz beziehen, sondern bei einem weltweit tätigen Unternehmen auf die weltweit an das Revisionsunternehmen entrichteten Honorare. Daher sind die ermittelten Honorarvolumen nicht deckungsgleich mit dem Volumen des Schweizer Revisionsmarktes.
Von den 201 untersuchten börsenkotierten Unternehmen beziehen im Jahr 2025 lediglich 41 (20.4 %) keine zusätzlichen Leistungen von ihrer Revisionsstelle (Vorjahr: 37 bzw. 18.1 %). Im SMI entrichten bis auf Amrize alle Unternehmen zusätzliche Honorare an ihre Revisionsstelle, woraus – in Übereinstimmung mit bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen – geschlossen werden kann, dass grössere Unternehmen generell mehr zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Werden die insgesamt bezahlten zusätzlichen Honorare ins Verhältnis zu den insgesamt bezahlten Revisionshonoraren gesetzt, machen diese 13.4 % (Vorjahr: 15.3 %) aus. Der Mittelwert des Verhältnisses der zusätzlichen Honorare zu den Revisionshonoraren der letzten drei Jahre und über alle börsenkotierten Unternehmen hinweg betrachtet, beträgt 15.3 %. Dies liegt deutlich unterhalb des europäischen Schwellenwertes, welcher die Nichtprüfungsleistungen auf 70.0 % des Durchschnitts, der in den letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erbrachten Revisionshonorare begrenzt. Von den untersuchten Unternehmen überschreiten 2 (1.0 %) die 70.0 %-Schwelle für zusätzliche Honorare (Vorjahr: 7 bzw. 3.5 %), während der überwiegende Teil der in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen die Regelungen der Europäischen Union einhalten würde.
Die Branche, in der das geprüfte Unternehmen tätig ist, beeinflusst die Berichterstattung und den Umfang der Prüfungsleistungen massgeblich. Die Analyse der Revisionshonorare je Branche ergibt, dass Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit durchschnittlich CHF 6.9 Mio. die höchsten Honorare für die Abschlussprüfung entrichten. Danach folgen die Unternehmen aus der Verbrauchsgüterbranche und dem Gesundheitswesen, mit einem durchschnittlichen Revisionshonorar von CHF 3.7 Mio. respektive CHF 2.7 Mio. Anzumerken ist, dass UBS, Zurich Insurance und Swiss Re aufgrund ihrer grossen Volumina das Durchschnittshonorar der Finanzdienstleistungsbranche stark beeinflussen. Bei der Verbrauchsgüterbranche ist es hauptsächlich Nestlé und im Gesundheitswesen sind es die beiden Pharmakonzerne Novartis sowie Roche.
Aufgrund dieser starken Verzerrung bei der Berechnung der Durchschnittshonorare nach Branchen wird auch der Median herangezogen, der weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. In der Medianbetrachtung ist die Technologie- und Telekommunikationsbranche mit CHF 1.3 Mio. Spitzenreiter, gefolgt von der Finanzdienstleistungsbranche und Verbrauchsgüter mit CHF 0.9 Mio. respektive CHF 0.8 Mio. In der Immobilienbranche sind die Revisionshonorare – auch relativ gesehen – am geringsten (Durchschnittshonorar: CHF 0.3 Mio.; Medianhonorar: CHF 0.2 Mio.).
2 Disclaimer: Siehe Fussnote 1, wo ausführlich dargelegt wird, wieso die Baloise Holding AG für die Zwecke des letzt- und diesjährigen Swiss Audit Monitor erst im Geschäftsjahr 2026 und Meyer Bruger Technology AG bereits im Geschäftsjahr 2025 als Dekotierung behandelt wird.
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