13. Dezember 2019

Nutzen der Revision

by Aurora Maloku

Der Lehrstuhl für Auditing and Internal Control der Universität Zürich hat zusammen mit Swiss Economics für die Treuhand-Kammer 2014 eine qualitative Studie zum Nutzen der Wirtschaftsprüfung verfasst. Diese legt die Grundlage für eine erste systematische Evaluierung des Nutzens der Wirtschaftsprüfung in der Schweiz. Die Studie kommt zu den folgenden zentralen Ergebnissen:

Angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung verfügen Publikumsgesellschaften über mehr Anspruchsgruppen als KMU. Zudem steigen die Informationsbedürfnisse der Anspruchsgruppen mit zunehmender Grösse des Unternehmens. Aufgrund dieser beiden Zusammenhänge nehmen die gesicherten Informationen mit zunehmender Unternehmensgrösse tendenziell ab. Oder anders formuliert: Das Informationsdefizit der Anspruchsgruppen ist bei den Publikumsgesellschaften am grössten. Das Design der Studie definiert den Nutzen der Wirtschaftsprüfung als Abbau des identifizierten Informationsdefizits. Die Schlussfolgerung, dass ein so verstandener Nutzen der Wirtschaftsprüfung bei Publikumsgesellschaften am grössten ist, ist naheliegend und wird durch die Studie gestützt. Der Defizitabbau durch die Wirtschaftsprüfung ist bei Publikumsgesellschaften deutlich stärker ist als bei KMU. Der identifizierte Beitrag der Wirtschaftsprüfung an die Reduktion von Informationsdefiziten ist jedoch bei allen Unternehmenskategorien bedeutend: Er reicht von über 60% bei Publikumsgesellschaften bis 25% bei KMU (wobei immer zu beachten ist, dass die Basis – das Informationsdefizit und damit der potenzielle Nutzen – mit zunehmender Unternehmensgrösse steigt.)

Während bei KMU der direkte Zugang zu den gewünschten Unternehmensinformationen, z. B. für die Eigentümer, gegeben ist, verfügen die Aktionäre bei Publikumsgesellschaften nicht über diese Möglichkeit. Sofern der Verwaltungsrat die operative Führung an die Geschäftsleitung übertragen hat, besteht für ihn ein – mit der Unternehmensgrösse zunehmendes – Informationsdefizit. Für Analysten wiederum sind neben den finanziellen Informationen auch nicht finanzielle Angaben zentral. Steuerbehörden und andere Aufsichtsstellen schliesslich verfügen über ein konstant hohes Defizit unabhängig von der Unternehmenskategorie.

Der Nutzen der Wirtschaftsprüfung – verstanden als Reduktion von Informationsdefiziten durch Validierung von Unternehmensinformationen – kann durch vier etablierte Ansätze aus der ökonomischen Theorie systematisch erklärt werden: Neben der üblicherweise herangezogenen Principal-Agent-Theorie sind dies die Erwartungsnutzentheorie, die Transaktionskostentheorie und die Kollektivguttheorie.

Relevanz der Revision

by Aurora Maloku

In Zusammenarbeit mit der Treuhand-Kammer und Prof. Dr. Peter Leibfried (Projektleitung) analysiert Prof. Dr. Eberle den tatsächlichen Umfang der Zusammenarbeit zwischen Revisionsstelle und geprüfter Gesellschaft. Die 2014 veröffentlichte, explorative Studie lässt aufgrund des offensichtlich schwierigen Zugangs zum Untersuchungsobjekt keine repräsentativen Schlüsse über die Relevanz der Abschlussprüfung für den gesamten Revisionsmarkt Schweiz zu.

Nichtsdestotrotz können durchaus gewisse Tendenzen aus den erhobenen Daten herausgeschält werden: die Prüfer und Kunden stehen unterjährig in regem Kontakt, welcher zur gegenseitigen Zufriedenheit gepflegt wird. Die Prüfer unterstützen ihre Kunden sowohl bei Fragen vor, während und nach der Abschlussprüfung, können solche Dienste jedoch oft nicht zusätzlich zum vereinbarten Revisionshonorar verrechnen. Durch die Prüfungstätigkeit werden immer wieder auch materielle Fehler aufgedeckt, und es kommt zu vielen weiteren Feststellungen, die zur Qualitätsverbesserung der Berichterstattung beitragen.

Aus der Zusammenarbeit ergibt sich nach Wahrnehmung der Prüfer keine nennenswerte Gefährdung der eigenen Unabhängigkeit. Die Kunden schätzen die erweiterte Berichterstattung sehr hoch, doch der sich daraus anbietende Kontakt zwischen Verwaltungsrat und/oder dem Prüfungsausschuss und der Revisionsstelle ist noch ungenügend.

Warum wechseln Unternehmen die Revisionsstelle? – Eine empirische Untersuchung bei KMUs in der Schweiz

by Aurora Maloku

Im Rahmen einer Masterarbeit wurde an der Universität Zürich der Frage nachgegangen, aus welchen Gründen KMU die Revisionsstelle wechseln. Es zeigt sich einerseits, dass die Ursache für einen Wechsel der Revisionsstelle oft exogen sind (d.h. bei der Revisionsstelle selbst liegen, wie z.B. Geschäftsaufgabe), anderseits dass KMU ein grosses Interesse an einer langjährigen Amtsdauer der Revisionsstelle haben. Diese beide Faktoren führen dazu, dass auch im KMU-Sektor dynamische Marktverhältnisse zu beobachten sind. Wenig überraschend ist zudem die Erkenntnis, dass KMU einen über die reine Revision hinausgehenden Mehrwert erwarten.

Die Erkenntnisse über die Beweggründe für einen Revisionsstellenwechsel von KMUs offenbaren eine ausserordentlich starke Gewichtung exogener Faktoren. Der Grossteil der Unternehmen wechselte die Revisionsstelle aufgrund der Geschäftsaufgabe oder der fehlenden Zulassung des Revisors. Aus dem hohen Anteil unintendierter Revisionsstellenwechsel leitet sich implizit ein hohes Interesse an einer langen Mandatsdauer ab. Zudem wurde ein direkter Zusammenhang zwischen dem Wechselverhalten der KMUs und der Bedeutung exogener Faktoren festgestellt. Bei wechselaversen Unternehmen erfolgt der Revisionsstellenwechsel vermehrt als Reaktion auf einen exogenen Schock. Gleichzeitig werden interpersonelle Charakteristiken stärker gewichtet. Bei wechselaffinen Unternehmen hingegen ist der Revisionsstellenwechsel überwiegend finanziell motiviert, interpersonelle Charakteristiken sind weniger bedeutend.

Aus der Perspektive der KMUs ist die fachliche Kompetenz des Revisors die bedeutendste Charakteristik, direkt gefolgt von Qualität und Integrität der Revision. Die Erkenntnisse sprechen allgemein für ein hohes Qualitätsbewusstsein der KMUs, das überwiegend intrinsisch motiviert ist. Neben der qualitativ hochwertigen Revision generiert auch der Revisor als geschätzte Ansprechperson bei fachlichen Fragen grossen Mehrwert für KMU-Mandanten.

Im Allgemeinen unterstreichen die Erkenntnisse dieser Arbeit die Berechtigung einer langen Mandatsdauer im KMU-Kontext. Sowohl der Revisionsmandant als auch der Revisionsdienstleister profitiert davon. Das Wechselverhalten und die Beweggründe hinter einem Revisionsstellenwechsel sind stark von unternehmensspezifischen Umständen geprägt. Sowohl die Wahl als auch der Wechsel des Revisors ist das Ergebnis einer idiosynkratischen Kosten-Nutzen-Abwägung. Die Frage nach dem Grund für den Revisionsstellenwechsel kann demnach nicht pauschal beantwortet werden. Die Koexistenz zahlreicher Revisoren im Revisionsmarkt unterstreicht die Bedeutung der individuellen Bedürfnisse für Wahl und Wechsel der Revisionsstelle. Der Grossteil der Schweizer KMUs nimmt die Dienstleistung nicht als standardisiertes Einheitsgut wahr und sieht in der multidimensionalen Kompatibilität zwischen Revisor und Mandant das Fundament einer langfristig erfolgreichen Beziehung, die auf beiden Seiten substanziellen Mehrwert schaffen kann.

 

Quelle: Willi, Bettina (2019): «Warum wechseln Unternehmen die Revisionsstelle? – Eine empirische Untersuchung bei KMUs in der Schweiz», unveröffentlichte Masterarbeit.

24. Oktober 2019

Key Audit Matters bei börsenkotierten Swiss GAAP FER-Anwendern

by Aurora Maloku

Seit Abschluss des Berichtsjahres 2016 müssen sogenannte Key Audit Matters (KAM, zu Deutsch: besonders wichtige Prüfungssachverhalte) in den Revisionsberichten zur Jahres- und Konzernrechnung von börsenkotierten Unternehmen offengelegt werden. Eine Bachelorarbeit am Lehrstuhl für Auditing and Internal Control erfasste und analysierte die KAMs der  2018er-Berichte aller SPI-kotierten Unternehmen, die nach Swiss GAAP FER Rechnung legen. Die KAM wurden hinsichtlich ihrer Anzahl, ihres Inhalts und ihrer Fortführung untersucht und in Zusammenhang mit verschiedenen unternehmensspezifischen Charakteristiken gestellt. Dabei sind mitunter die Branchenzugehörigkeit, die beauftragte Prüfungsgesellschaft und der angewandte Rechnungslegungsstandard des berichtenden Unternehmens berücksichtigt worden.

Die KAM der untersuchten Swiss GAAP FER-Anwender betreffen die folgenden Risikopositionen am häufigsten:

  • Vorräte / langfristige Fertigungsaufträge
  • Umsatz
  • Sachanlagen / Immobilien (Eigengebrauch)

Auffällig dabei ist der überraschend tiefe Stellenwert der Risikoposition «Goodwill», die nur an fünfter Position zu liegen kommt.

Im Zusammenhang mit den veröffentlichten KAM wurden die folgenden Risikoarten am häufigsten tangiert:

  • Bewertung (auch Impairment)
  • Messung / Realisierung (bei Umsatz, Gewinn)
  • Periodenabgrenzung / Cut-Off

Dabei dominiert die Risikoart «Bewertung» deutlich: in 70% aller Konzernabschlüsse und in über 95% aller Holdingabschlüsse betreffen die KAM die Bewertung.

Im Vorjahresvergleich konnten keine wesentlichen Verschiebungen der meistgenannten Risikopositionen oder -arten der KAM festgestellt werden. Auch die Anzahl und die Fortführung der KAM erweist sich als relativ konstant. 70% der Berichte zu Konzernabschlüssen und 88% der Berichte zu Holdingabschlüssen weisen dieselbe Anzahl KAM aus wie im Geschäftsjahr 2017. Eine vollständige Vorjahresübereinstimmung der Risikopositionen der KAMs konnte in 53% der Konzern- respektive 92% der Holdingsabschlüsse identifiziert werden.

Aus der Analyse geht weiter hervor, dass SPI Unternehmen, welche den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER anwenden, im Rahmen der konsolidierten Jahresrechnung im Durchschnitt 1.51 KAM veröffentlichen. Dieser Wert liegt deutlich unterhalb des Durchschnittwertes, der verschiedenen empirischen Studien zufolge die Anzahl von 2 KAM überschreitet. Diese Erkenntnisse stützen die Evidenz, wonach sich die Anwendung von Swiss GAAP FER in der Veröffentlichung weniger KAMs niederschlägt als unter IFRS.

Die Anzahl der veröffentlichten KAM pro Bericht zur konsolidierten Jahresrechnung bewegt sich zwischen 0 und 4. Im Vorjahresvergleich ist eine leicht rückläufige Tendenz erkennbar. Im Jahr 2018 wurden durchschnittlich 1.51 und im Geschäftsjahr 2017 1.58 KAM pro Bericht zur Konzernrechnung von Swiss GAAP FER-Anwendern veröffentlicht. Die durchschnittliche KAM-Anzahl in den Revisionsberichten der Holdingabschlüsse liegt mit 0.75 KAM pro Bericht erwartungsgemäss deutlich tiefer. Grund dafür ist der Verzicht auf den Ausweis eines KAM in 32% aller Berichte – im Geschäftsjahr 2017 waren es noch 35%.

Interessante Erkenntnisse liefert auch die Differenzierung der Anzahl KAM nach der Prüfungsgesellschaft. Es konnten Unterschiede in der Anzahl der Offenlegung von KAM zwischen den verschiedenen Prüfgesellschaften aufgezeigt werden. Die Analyse ergab, dass Ernst & Young durchschnittlich die höchste und PricewaterhouseCoopers (PwC) die geringste Anzahl KAM pro Bericht offenlegte.

 

Quelle: Göcmen, Dshamilya (2019): «Key Audit Matters bei börsenkotierten Unternehmen in der Schweiz», unveröffentlichte Bachelorarbeit.

10. Oktober 2019

Die Prüfung der Zukunft

by Aurora Maloku

Die Wirtschaftsprüfung kämpft mit dem Image einer vergangenheitsorientierten und auf Stichproben gestützten Beurteilung der Jahresrechnung eines Unternehmens. Der zunehmende öffentliche Druck auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und damit einhergehend jener auf die Revisionshonorare verstärken die Notwendigkeit für die Entwicklung effizienter Prüfungsmethoden. Die Digitalisierung und Automatisierung dienen als Schlüssel, um diesen Gegebenheiten entgegen zu wirken. Dabei ist die Wirtschaftsprüfung aufgrund ihrer datenintensiven Natur für den Einsatz von modernen Prüfungsmethoden prädestiniert. Mit dem Einsatz von neuen Technologien kann der Wert der prüferischen Dienstleistung für die Prüfungskunden erhöht werden und dem Wettbewerb um Effizienzsteigerungen entgegengetreten werden. Die Relevanz der Digitalisierung in der Wirtschaftsprüfung lässt sich aber auch mit dem technologischen Wandel auf der Kundenseite, bei den Prüfungskunden, erklären.

 

Die Masterarbeit setzt sich mit dem Status Quo der Digitalisierung in den fünf grossen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Deloitte, KPMG, PwC, EY und BDO) in der Schweiz, sowie mit der Einschätzung von Vertretern der Branche zu zukünftigen Veränderungen auseinander. Zu den technologischen Innovationsfeldern in der Theorie gehören (Big) Data und Datenanalysen (engl. „Data Analytics“), robotergesteuerte Prozessautomatisierung (engl. „Robotic Process Automation (RPA)“), künstliche Intelligenz (engl. „Artificial Intelligence (AI)“), die Cloud, die kontinuierliche Prüfung (engl. „Continuous Audit“) und die Blockchain.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass bei allen fünf Revisionsunternehmen diverse Arbeitsschritte automatisiert ablaufen und dass bei gewissen Tools und Plattformen künstliche Intelligenz in Form von maschinellem Lernen oder maschineller Verarbeitung natürlicher Sprache zum Einsatz kommt. Jedes Revisionsunternehmen hat eine eigene integrierte Prüfungssoftware bzw. Prüfungsplattform. Für die Kommunikation und den Datenaustausch mit dem Kunden versuchen die Revisionsunternehmen weg vom Datenaustausch via Email oder USB-Stick zu kommen und haben dazu eigene Datenaustauschplattformen entwickelt. Im Bereich der Datenanalyse kommt eine breite Palette an Tools und Plattformen bei den Revisionsunternehmen zum Einsatz.

 

Die internationale Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Ländergesellschaften der Revisionsunternehmen in der Forschung und Entwicklung neuer Technologien und Tools für die Wirtschaftsprüfung spielt bei allen fünf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine wichtige Rolle. Jedoch sind nebst den Ideen aus den eigenen Kompetenzzentren der Revisionsunternehmen strategische Partnerschaften von zentraler Bedeutung. Dazu gehören z.B. Microsoft und IBM.

 

Einige der in Theorie vorgestellten Möglichkeiten und Ideen zum Einsatz digitalisierter Prüfungstechniken stießen bei den Experten durchaus auf positive Resonanz. So hat die kontinuierliche Prüfung aus Sicht der Experten Potenzial und wird als Wegweiser in der Revision betrachtet. Des Weiteren hat der Einsatz der Drohne bei der Inventurprüfung, speziell bei der Prüfung von Freiluftlagern im Bereich der Naturressourcen Potenzial. Künstliche Intelligenz kann in Zukunft beim „Journal Entry Testing“ sowie in der Vertragsanalyse zum Einsatz kommen. Die Blockchain hat vor allem auf der Kundenseite in der Buchhaltung Potenzial. Konkret könnten die Transaktionen eines Kunden mit seinen Zulieferern, seinen Kunden und seinen Banken direkt über eine Blockchain abgebildet werden. Für die Revision hätte dies in Form von automatisierten Bestätigungsprozessen Zukunft. Dadurch würden Bankbestätigungen, Debitoren- und Kreditorenbestätigungen in Papierform obsolet werden.

 

Trotz den Möglichkeiten, die die Digitalisierung und Automatisierung mit sich bringen, sind sich die Experten einig, dass das professionelle Ermessen und die kritische Grundhaltung eines Revisionsexperten in naher Zukunft nicht durch automatisierte Vorgänge ersetzt werden können. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Erwartungslücke haben die Experten Argumente für eine Verkleinerung, sowie auch für eine Vergrösserung dieser. Aus Sicht der Experten werden kleinere und mittelgrosse Revisionsunternehmen auch in Zukunft im Markt bestehen können. Eine potenzielle Disruption der Branchenstruktur könnte jedoch eintreten, wenn ein grosses Technologieunternehmen, wie z.B. Google, Microsoft oder SAP eine digitale grosse Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entwickeln würde.

 

Gern möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass Tina Kaderli und Prof. Reto Eberle zu diesem Thema einen Beitrag im EXPERTFocus verfassen werden – dieser erscheint im nächsten Jahr.

 

Quelle: Kaderli, Tina (2019): «Die Prüfung der Zukunft: Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus der Automatisierung (z.B. Robotics, Artificial und Cognitive Intelligence) und der Digitalisierung (z.B. Data Analytics, Data Science) für die Wirtschaftsprüfung?», unveröffentlichte Masterarbeit.

12. Juli 2017

Neuer Revisionsbericht: Key Audit Matters bei Industrieunternehmen im internationalen Vergleich

by Aurora Maloku

In der Wirtschaftsprüfung vollzieht sich zurzeit ein grosser Wandel. Der jahrelang angewandte, mehrheitlich standardisierte und daher wenig informative Prüfungsbericht wird insbesondere seit der Finanzkrise 2008 zunehmend kritisiert. Um die Erwartungs- und Informationslücke zu verringern sowie die Transparenz und das Vertrauen in den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu stärken, hat das IAASB (International Auditing and Assurance Standards Board) 2015 einen neuen und mehrere überarbeitete IAS (International Standards on Auditing) zur Berichterstattung veröffentlicht. Diese finden für die Prüfung der Abschlüsse Anwendung, deren Geschäftsjahr am oder nach dem 15. Dezember 2016 endet. Im Zentrum des überarbeiteten Bestätigungsvermerks steht dabei die Offenlegung von besonders bedeutsamen Prüfungssachverhalten (sogenannte „Key Audit Matters“) gemäss IAS 701. Im Rahmen einer Bachelorarbeit von Fiona Ragonesi wurde der länderspezifischen Umsetzung des neuen und des überarbeiteten Standards in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in den Niederlanden nachgegangen. Dabei basieren die Daten auf den 20 grössten börsenkotierten Industrieunternehmen der Börsenindizes SMI-Expanded, FTSE 100 und AEX/AMX.

Bei den untersuchten 60 Jahresrechnungen wurde insgesamt 250 Key Audit Matters festgestellt. Pro Revisionsstellenbericht wurden bei diesen grossen Industrie- unternehmen ein bis neun Key Audit Matters gezählt. Dabei überwogen über alle Indizes und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hinweg Key Audit Matters zu Goodwill/Mergers&Acquisitions/Immaterielle Vermögenswerte, Steuern und Umsatzrealisierung. Diese machte etwas mehr als die Hälfte der insgesamt 250 Key Audit aus.

Es zeichneten sich bestimmte Muster ab in Abhängigkeit der Indizes, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und der Branchen. Branchentypische Muster waren zu erwarten. Auch dass innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in den jeweiligen Ländern eine gewisse Einheitlichkeit auszumachen ist, überrascht nicht. Als Konsequenz ist eine internationale Vergleichbarkeit aber nur beschränkt möglich.

Die UK verlangt schon seit 2013 die Angabe von Key Audit Matters. Verglichen mit der Schweiz und Österreich, fielen die Angaben zu den Key Audit Matters bei den FTSE-100-Unternehmen am umfangreichsten aus. Es kann angenommen werden, dass die detailliertere Offenlegung von unternehmensspezifischen Informationen mit der vorzeitigen Implementierung und den bereits vorliegenden Rückblicken und Kritiken zusammenhängt, die den Innovationsgrad voranzutreiben scheinen.

Bei den SMI-Expanded-Unternehmen konnte bei der erstmaligen Anwendung eine inhaltlich unterschiedliche Ausgestaltung zwischen den Prüfungsgesellschaften festgestellt werden: So haben Deloitte und PwC in ihren Revisionsstellenberichten die Wesentlichkeit offengelegt, obschon dies in der Schweiz – im Gegensatz zur UK – nicht erforderlich ist. Auch wurden in einigen Revisionsstellenberichten (unabhängig von der Prüfungsgesellschaft) nicht nur die Key Audit Matters selbst, sondern auch die Resultate der Reaktion des Wirtschaftsprüfers darauf angegeben – auch diese Angabe erfolgt freiwillig.

Es wird interessant sein zu sehen, ob in den Folgejahren eine weitere Tendenz zur Vereinheitlichung innerhalb der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften selbst, aber auch zwischen Ländern, festgestellt werden kann.

Quelle: Ragonesi, Fiona (2017): «Neuer Revisionsbericht: Key Audit Matters bei Industrieunternehmen im internationalen Vergleich», unveröffentlichte Bachelorarbeit.

7. Juli 2017

Auswirkungen der neuen EU-Regelungen zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfer auf die Schweiz

by Aurora Maloku

Die Revisionsstelle als sekundäres Organ der Gesellschaft bezweckt, das Vertrauen in den Abschluss zu erhöhen, Transparenz zu schaffen und dadurch zur Reduktion der Informationsasymmetrie beizutragen. Entscheidend ist hierbei die Unabhängigkeit der Revisionsstelle, wo die Reform der Europäischen Union (EU) ansetzt. Aufgrund mangelnder Unabhängigkeit, wurde den Wirtschaftsprüfern eine Mitschuld an der Finanzkrise des Jahres 2008 zugeschrieben. Die EU-Kommission versuchte nun, das erschütterte Vertrauen in die Abschlussprüfung durch einen neuen Rechtsrahmen wiederherzustellen. Durch die Einführung von neuen Regelungen sollte insbesondere die Unabhängigkeit gestärkt und zukünftiges Versagen der Wirtschaftsprüfer verhindert werden. Diese Bachelorarbeit von Ivan Knezevic soll die Vor- und Nachteile der neuen Regelungen bezüglich der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer beschreiben und aufzeigen, inwiefern die Schweiz davon betroffen ist.

Die EU-Reform, die seit Juni 2016 in Kraft ist, beinhaltet hauptsächlich Änderungen bezüglich Nichtprüfungsleistungen und Rotationspflicht. Neu darf der Abschlussprüfer einer PIE (Public Interest Entity) weder direkt noch indirekt für das geprüfte Unternehmen, dessen Mutterunternehmen oder die von ihm beherrschten Unternehmen sogenannte verbotene Nichtprüfungsleistungen gemäss Art. 5 der EU-Verordnung erbringen. Darunter fallen insbesondere Steuerberatungen. Die Gesamthonorare der erlaubten Nichtprüfungsleistungen werden auf maximal 70% des durchschnittlich über die letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahre erbrachten Prüfungshonorare begrenzt. Kritiker befürchteten, dass die Prüfungsqualität mit der Reform sinkt, da das Synergiepotential zwischen den verschiedenen Dienstleistungen nicht mehr ausgeschöpft werden kann, denn der Prüfer vertieft mit der Erbringung von Zusatzdienstleistungen seine kundenspezifischen Kenntnisse, welche auch für die Prüfung genutzt werden können.

Des Weiteren wird durch die EU-Reform die externe Rotation der Revisionsstelle eingeführt, welche die Höchstlaufzeit eines Mandates auf 20 Jahre begrenzt. Durch die externe Rotation erhofft sich die Europäische Kommission eine Erhöhung der Unabhängigkeit, indem der Betriebsblindheit entgegen gewirkt und damit eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung erreicht wird. Demgegenüber  sehen Kritiker die langjährige Zusammenarbeit zwischen Revisionsunternehmen und -kunde als förderlich für die Qualität der Abschlussprüfung. Denn im Fall einer externen Rotation, muss sich die neue Revisionsgesellschaft zuerst einarbeiten – das kann sich negativ auf die Qualität auswirken und auch die Kosten für das geprüfte Unternehmen erhöhen.

Viele grosse Schweizer Unternehmen würden momentan der EU-Reform nicht genügen, wie bei der Analyse der Geschäftsberichte der Berichtsjahre 2013-2015 der SMI Expanded® Unternehmen  zu erkennen ist: es werden auch Nichtprüfungs- leistungen bezogen, die gemäss EU-Reform zu den verbotenen Nichtprüfungs- leistungen gehören. Auch betreffend Rotationspflicht genügen die Schweizer Unternehmen den neuen EU-Regelungen nicht. Mehr als die Hälfte der grössten börsenkotierten Unternehmen hat seit über 10 Jahren die gleiche Revisionsstelle und fast 20% haben die gleiche Revisionsstelle seit über 20 Jahren. Einzig das Verhältnis von Nichtprüfungsleistungen zu  Prüfungsleistungen wird vom grössten Teil der SMI Expanded® Unternehmen eingehalten. Da Schweizer Unternehmen den EU-Regelungen nicht genügen würden, stellt sich die Frage, inwiefern sie überhaupt von diesen Reformen tangiert werden. Dabei werden zwei Fälle unterschieden. Der erste betrifft eine Schweizer Tochtergesellschaft eines EU-Mutterkonzerns. Da die EU-Richtlinie in der Schweiz nicht verpflichtend ist, gilt dies auch für Tochterunternehmen in der Schweiz. Jedoch ist aus Praktikabilitätsgründen zu erwarten, dass der europäische Konzern im Ausland die gleichen Bestimmungen für seine Tochtergesellschaften in der Schweiz erlässt. Umgekehrt handelt es sich im zweiten Fall um einen Schweizer Mutterkonzern mit einem Tochterunternehmen im EU-Ausland. Dieses wird betroffen, wenn es sich dabei um eine Bank, Versicherung, oder ein Unternehmen des öffentlichen Interesses handelt.

Des Weiteren ist zu erwarten, dass die EU-Reform  auch die Verteilung der Marktanteile im Schweizer Prüfermarkt beeinflussen wird, wobei weiterhin mit der Dominanz der grössten vier Prüfungsgesellschaften im Bereich der Prüfung grosser kotierter Unternehmen zu rechnen ist.

Für international tätige Schweizer Unternehmen, ergeben sich drei Handlungs- möglichkeiten bezüglich der Audit-Reform. Die erste ist eine Insellösung, in der nur die betroffenen Tochterunternehmen im europäischen Ausland die neuen Regelungen annehmen. Will man diese Insellösung aus Praktikabilitätsgründen vermeiden, ergibt sich als zweite Möglichkeit die freiwillige Übernahme der Reformen für den gesamten Konzern. Dies erscheint insbesondere aus Good-Governance-Gründen sinnvoll. Drittens erweist sich der Joint-Audit als sinnvoller Mechanismus, um der Rotationspflicht nachzukommen. Diese Art der Gemeinschaftsprüfung ermöglicht eine kontinuierliche Rotation, so dass die teure Einarbeitungsphase vermieden werden kann.

Quelle: Knezevic, Ivan (2016): «Auswirkungen der neuen EU-Regelungen zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfer auf die Schweiz», unveröffentlichte Bachelorarbeit.

23. Januar 2017

Einfluss eines freiwilligen Wechsels von IFRS auf Swiss GAAP FER auf die Kosten der Abschlussprüfung

by Aurora Maloku

In den letzten Jahren stellten zahlreiche börsenkotierte Schweizer Unternehmen ihren Rechnungslegungsstandard von International Financial Reporting Standards (IFRS) auf Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (Swiss GAAP FER) um. Deshalb wurden in dieser Bachelorarbeit von Rahel Hafner die Auswirkungen eines solchen Wechsels auf die Kosten der Abschlussprüfung analysiert.

In den theoretischen Grundlagen zeichnet sich bei der Differenzierung der Rechnungslegungsstandards die hohe Komplexität von IFRS deutlich ab. Besonders anhand der Positionen des Goodwills und der Vorsorgeverpflichtungen wird ersichtlich, dass die Anwendung von IFRS aufwändigere Bewertungsverfahren verlangt. Im Rahmen der Revision hat der Abschlussprüfer die Bewertung dieser Positionen und die angewandten Verfahren nachzuvollziehen. Die erhöhte Komplexität von IFRS führt beim Abschlussprüfer zu höherem Aufwand und Risiko. Daher sind bei IFRS-Anwendung höhere Kosten der Abschlussprüfung zu erwarten. Der Rechnungslegungs- standard ist somit eine bedeutende Einflussgrösse für die Revisionskosten. Dies bestätigt sich auch bei der Untersuchung der Abschlussprüfungskosten im Zusammenhang mit der Audit-Reform, welche in der Europäischen Union (EU) zur Umstellung von lokalen Generally Accepted Accounting Principles (GAAPs) zu IFRS führte. Die Resultate zeigen dabei bedeutende und langfristige Kostenanstiege der Revision als Folge des Rechnungslegungsstandardwechsels. Zudem kann in einer Studie ein Anstieg der Nichtprüfungsleistungskosten durch die Umstellung auf IFRS nachgewiesen werden. Folglich sollten nicht nur die Revisionshonorare, sondern auch die Nichtprüfungshonorare mit dem Wechsel zu Swiss GAAP FER sinken.

In der empirischen Analyse von Rahel Hafner wurde eine Stichprobe von 24 Unternehmen, welche in der Schweiz kotiert sind und zwischen 2008 und 2012 von IFRS auf Swiss GAAP FER gewechselt haben, identifiziert. Dabei wurden die Geschäftsberichte der ausgewählten Unternehmen über sechs Jahre, drei Jahre vor und drei Jahre nach dem Wechsel auf Swiss GAAP FER, untersucht. Anhand dieser empirischen Analyse lässt sich die Annahme des Kostenrückgangs nach dem Wechsel von IFRS zu Swiss GAAP FER bestätigen. Bei der Mehrheit der Firmen sind die Kosten der Abschlussprüfung nach der Umstellung markant gesunken. Es gilt zu beachten, dass bei den Unternehmen, welche unter Swiss GAAP FER höhere Kosten ausweisen, meist strukturelle Umstellungen stattgefunden haben, welche für den Kostenanstieg verantwortlich sein könnten. Mehrkosten im Wechseljahr konnten nicht nachgewiesen werden; bei vielen Firmen fallen die Kosten bereits im Wechseljahr tiefer aus als unter IFRS. Zusätzlich zeigten sich deutlich höhere Kosteneinsparungen bei vergleichsweise kleinen Firmen und bei solchen mit tiefen Prüfungsgebühren.

Bei den Nichtprüfungshonoraren konnte der erwartete Kostenrückgang nicht umfassend bestätigt werden. Insgesamt zeigte sich keine Reduktion in den Nichtprüfungshonoraren durch die Umstellung auf Swiss GAAP FER. Sind bei den Unternehmen allerdings die Beratungsdienstleistungen im Bereich der Rechnungslegung offengelegt, lässt sich nach dem Wechsel ein deutlich sinkender Verlauf dieser Honorare erkennen.

 

Quelle: Hafner, Rahel (2017): «Einfluss eines freiwilligen Wechsels von IFRS auf Swiss GAAP FER auf die Kosten der Abschlussprüfung – Theorie und empirische Resultate», unveröffentlichte Bachelorarbeit.

7. Juli 2015

Eingeschränkte Revision: Auswirkung der Veränderung der Grössenkriterien

by Aurora Maloku

Am 17. Juni 2011 stimmte das Schweizer Parlament einer Erhöhung der Schwellenwerte, welche die eingeschränkte von der ordentlichen Revision abgrenzen, aufgrund verschiedener Beweggründe zu. Die Grössenkriterien von Art. 727 Abs. 1 Ziff. 2 OR wurden per 1. Januar 2012 auf eine Bilanzsumme von 20 Mio. CHF (ursprünglich 10 Mio. CHF), einen Umsatzerlös von 40 Mio. CHF (ursprünglich 20 Mio. CHF) und 250 Vollzeitstellen (ursprünglich 50 Vollzeitstellen) erhöht. Das primäre Ziel dieser Bachelorarbeit von Alexander Joss bestand darin, die wichtigsten Auswirkungen der Veränderung der Grössenkriterien genau zu analysieren und anhand der gewonnen Erkenntnisse Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Die Resultate der Analyse zeigen folgende Auswirkungen der Veränderung der Grössenkriterien:

  • Die eingeschränkte Revision wird für den Grossteil der schweizerischen Gesellschaften zur Regel und gewinnt damit zusätzlich an Bedeutung. In der Schweiz unterliegen seit der Veränderung der Grössenkriterien rund 97% der geprüften Gesellschaften der eingeschränkten Revision.
  • Da auch grössere Finanzholding-Gesellschaften von einem Opting-Out Gebrauch machen können, sehen sich deren Gläubiger potentiell mit zusätzlichen Risiken konfrontiert. Die befragten Experten sind sich einig, dass sich daraus zumindest eine theoretische Problematik ergibt.
  • Die Befürchtung, dass die Veränderung der Grössenkriterien zu mehr Konkursen im KMU-Bereich führen würde, hat sich in der Praxis bislang nicht bestätigt. In den bisher durchgeführten Studien, welche den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein einer Revisionsstelle und dem Konkurs einer Gesellschaft untersuchten, konnte zwar eine Korrelation, nicht jedoch ein Kausalzusammenhang eruiert werden.
  • Die Erhöhung der Grössenkriterien wirkte sich nur geringfügig auf die Bonitätsprüfung durch die Banken aus und führte in diesem Bereich somit auch zu keinen bedeutenden Mehraufwänden.
  • Das Haftungsrisiko der Revisionsstellen hat sich bei eingeschränkten Revisionen zusätzlich erhöht, da seither auch grössere Unternehmen in den Bereich der eingeschränkten Revision fallen, wodurch noch umfassendere Haftungsfälle entstehen können. Dies bringt die Problematik mit sich, dass Revisoren in der Praxis zum Selbstschutz vermehrt Detailprüfungen vornehmen, welche in diesem Ausmass in den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind.
  • Die Veränderung der Grössenkriterien führte zu einer stärkeren Konzentration der Anbieter von ordentlichen Revisionen. Revisionsgesellschaften, die zuvor nur wenige ordentliche Revisionen durchführten, verzichten seither vermehrt auf die Erbringung von ordentlichen Revisionen.
  • Die Erhöhung der Grössenkriterien führte zu einer gewissen Entlastung zahlreicher KMUs, die sich ab diesem Zeitpunkt nur noch einer eingeschränkten Revision unterziehen lassen müssen. Mögliche Kosten, z.B. in Form von erhöhten Konkursrisiken, sind noch nicht untersucht.

Quelle: Joss, Alexander (2015): «Eingeschränkte Revision: Auswirkung der Veränderung der Grössenkriterien», unveröffentlichte Bachelorarbeit.