Im Jahr 2024 betragen die von den SPI-Unternehmen entrichteten Revisionshonorare CHF 616.2 Mio. Das Gesamtvolumen von diesen nimmt im Vergleich zum Vorjahr um CHF 33.4 Mio ab (Abbildung 1).
Abbildung 1 HONORARENTWICKLUNG SPI
Die einzelnen Faktoren und die Gründe für den Rückgang um 5.1 % gehen aus Tabelle 1 hervor.
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| Total Revisionshonorare 2023 SPI in CHF | 649.7 Mio. |
| Neu- / Dekotierungen | -86.7 Mio. |
| Honorarveränderungen | 59.1 Mio. |
| Wechselkursveränderungen | -6.7 Mio. |
| Revisionsstellenwechsel | 0.8 Mio. |
| Total Revisionshonorare 2024 SPI in CHF | 616.2 Mio. |
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Das Berichtsjahr 2024 ist geprägt von der Dekotierung der Credit Suisse: Im Geschäftsjahr 2023 verzeichnete die Credit Suisse noch ein Revisionshonorar von CHF 91.7 Mio, dasjenige der UBS war mit CHF 78.2 Mio etwas tiefer. Im Berichtsjahr 2024 stieg das Revisionshonorar der (fusionierten) UBS jedoch nur auf CHF 127.6 Mio. Damit ging rechnerisch ein Volumen von über CHF 40 Mio verloren. In der Tabelle zur Veränderung der Honorarentwicklung schlägt sich dies wie folgt nieder: In der Position «Indexveränderungen» ist das letztjährige Revisionshonorar der Credit Suisse (CHF 91.7 Mio) als Abgang und in der Position «Honorarveränderungen» ist die Zunahme des Honorars der (fusionierten) UBS (CHF 49.4 Mio) enthalten.
Zusätzlich zur Dekotierung der Credit Suisse (- CHF 91.7 Mio) waren im Berichtsjahr weitere 7 Dekotierungen3 und 2 Neukotierungen zu verzeichnen, welche in den «Indexmutationen» einen Zuwachs von netto ca. 5.0 Mio ausmachten. Sowohl die Kotierung von Galderma Group mit einem Revisionshonorar von CHF 4.2 Mio als auch jene von Sunrise mit einem Revisionshonorar von CHF 3.2 Mio haben einen nennenswerten Einfluss.
Die Honorarveränderungen bei gleichbleibender Revisionsstelle rühren einerseits von Einzelereignissen (wie des dargelegten Effekts im Zusammenhang mit der Fusion der Credit Suisse mit der UBS), anderseits von Veränderungen des Prüfungsumfangs (z.B. aufgrund der Änderung von Rechnungslegungsvorschriften). Zudem lässt sich auch dieses Jahr bei vielen Unternehmen ein leichter Anstieg der Revisionshonorare beobachten; von den 204 untersuchten Unternehmen steigen die Revisionshonorare bei 106 Unternehmen, während sie bei 75 Unternehmen sinken. Werden zudem nur die 160 Unternehmen betrachtet, welche zwischen 2013 und 2024 konstant im SPI vertreten sind, weist das Volumen der Revisionshonorare in diesem Zeitraum eine Steigerung von CHF 454.2 Mio. auf CHF 570.7 Mio. auf. Ebenfalls steigt in diesem Zeitraum deren durchschnittliches Revisionshonorar von CHF 2.8 Mio. auf CHF 3.6 Mio.
Einen nicht unbedeutenden Einfluss haben auch Wechselkurseffekte, die nur rechnerischer Natur sind und sich aus Umrechnungen in CHF zwecks Vergleichbarkeit entstehen. Nur leicht positiv wirken sich ebenfalls die Honorarveränderungen nach einem Wechsel der Revisionsstelle aus.
Die Gründe für die Veränderungen der Gesamthonorare der SMI-Unternehmen sind aus Tabelle 2 ersichtlich: Die echten Honorarveränderungen (also jene bei gleicher Revisionsstelle) machen netto CHF 50.2 Mio aus. Im Jahr 2024 entrichten die im SMI kotierten Unternehmen insgesamt CHF 397.2 Mio. für Revisionshonorare (was rund 65 % der Gesamtsumme der Revisionshonorare im SPI entspricht). Bei den SMI-Unternehmen betragen die Honorarveränderungen (bei der gleichen Revisionsstelle) wie bereits erwähnt CHF 50.2 Mio., wobei ein Grossteil bei den vier Unternehmen UBS Group (CHF +49.4 Mio.), ABB (CHF -14.2 Mio.), Zurich Insurance (CHF +5.6 Mio.) und Swiss Re (CHF +4.1 Mio.) anfallen.
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| Total Revisionshonorare 2023 SMI in CHF | 444.1 Mio. |
| Indexveränderungen | -91.7 Mio. |
| Honorarveränderungen | 50.2 Mio. |
| Wechselkursveränderungen | -6.0 Mio. |
| Revisionsstellenwechsel | 0.6 Mio |
| Total Revisionshonorare 2024 SMI in CHF | 397.2 Mio. |
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Die Position Indexmutationen rührt von der Dekotierung der Credit Suisse (CHF -91.7 Mio.), während die Wechselkursveränderungen aus der Umrechnung der entsprechenden Angaben in CHF einen rechnerischen Einfluss von CHF – 6.0 Mio haben.
Abbildung 2 TOP 20 REVISIONSHONORARE 2024 SPI
Insgesamt sinkt das Revisionshonorar bei 7 SMI-Unternehmen (Vorjahr: 4 Unternehmen), wohingegen es bei 12 steigt (Vorjahr: 17 Unternehmen) und bei einem gleich bleibt. Das im Jahr 2024 von SMI-Unternehmen durchschnittlich entrichtete Revisionshonorar von CHF 19.9 Mio. ist etwas tiefer, ebenso der Median von CHF 9.6 Mio. (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 21.1 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 11.0 Mio.). Die durchschnittlich von SPI-Unternehmen bezahlten Revisionshonorare von CHF 3.0 Mio. (Median: CHF 0.6 Mio.) sanken ebenfalls leicht (Durchschnittshonorar im Vorjahr: CHF 3.1 Mio.; Median im Vorjahr: CHF 0.6 Mio.).
Abbildung 3
VERTEILUNG REVISIONSHONORARE 2024 SPI
SPI ex SMI, n=184
Wie bisher wird das durchschnittliche Revisionshonorar sowohl beim SMI wie auch beim SPI ex SMI durch einige Unternehmen mit sehr hohen Revisionshonoraren nach oben verzerrt.
Die Zusatzhonorare steigen im SPI auf CHF 111.3 Mio. (Vorjahr: CHF 101.3 Mio.), was einem Anstieg von ca. 9.8 % entspricht. Im SMI sinkt das Total der zusätzlichen Honorare hingegen um ca. 14.6 % auf CHF 55.0 Mio. (Vorjahr: CHF 64.4 Mio.) an. Die fünf höchsten Zusatzhonorare im SPI sind bei Avolta (vormals Dufry), UBS, Nestlé, Zurich Insurance und ABB zu beobachten, welche gemeinsam ein Volumen von CHF 60.8 Mio. aufweisen. Bei diesen fünf Gesellschaften fallen somit etwas mehr als die Hälfte aller Zusatzhonorare an. Die grössten Zunahmen an Zusatzhonoraren (gemessen am Absolutwert) verzeichnet die Avolta (CHF +18.6 Mio.). Der Grossteil dieser Zusatzhonorare kommt von prüfungsnahen Leistungen, die vermutlich im Zusammenhang mit der Fusion im Jahr 2023 entstanden sind. Die Swiss Re verzeichnet hingegen eine Abnahme des Zusatzhonorars von CHF 4.5 Mio. gegenüber dem Vorjahr und die ams-OSRAM eine Abnahme von CHF 2.2 Mio. Es zeigt sich, dass die Zusatzhonorare und deren hier betrachtete Veränderungen massgeblich auf Einzelereignisse zurückzuführen sind. Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Beratungsdienstleistungen von anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die nicht als Revisionsstelle amten, nicht offengelegt werden müssen (siehe entsprechender Exkurs).
EXKURS: Im Anhang zur Jahresrechnung offengelegte Honorare der Revisionsstelle
Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen zusätzliche Angaben im Anhang der Jahresrechnung machen (vgl. Art. 961 OR). Dazu gehört der Ausweis des Honorars der Revisionsstelle, je gesondert für Revisionsdienstleistungen und andere Dienstleistungen (Art. 961a Ziff. 2 OR und Richtlinie zur Information zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation).
- Das Honorar für Revisionsdienstleistungen (sog. Revisionshonorar) umfasst alle Tätigkeiten, die auf der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht der gewählten Revisionsstelle beruhen. Dazu gehören die Prüfung der Konzernrechnung, der Obergesellschaft (Holding) sowie der gesetzlichen Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften ebenso wie Honorare für die zur Prüfung beigezogenen Spezialisten.
- Das Honorar für die anderen Dienstleistungen (sog. Zusatzhonorare bzw. zusätzliche Honorare) umfasst weitere Tätigkeiten, welche von der gewählten Revisionsstelle neben der eigentlichen Prüfungstätigkeit erbracht werden (z. B. Steuerberatung, Rechtsberatung).
Für den Ausweis des Honorars der Revisionsstelle gilt, dass nur derjenige Betrag im Anhang offenzulegen ist, der an die gewählte Revisionsstelle entrichtet wurde. Dies bedeutet, dass das ausgewiesene Revisionshonorar nur dann mit dem Total der Honorare für die Prüfung der Konzernrechnung übereinstimmt, falls alle Tochtergesellschaften vom selben Revisionsunternehmen revidiert werden.
Zu beachten ist weiter, dass sich die Honorarangaben nicht nur auf die Revisionstätigkeit in der Schweiz beziehen, sondern bei einem weltweit tätigen Unternehmen auf die weltweit an das Revisionsunternehmen entrichteten Honorare. Daher sind die ermittelten Honorarvolumen nicht deckungsgleich mit dem Volumen des Schweizer Revisionsmarktes.
Von den 204 untersuchten börsenkotierten Unternehmen beziehen im Jahr 2024 lediglich 37 (18.1 %) keine zusätzlichen Leistungen von ihrer Revisionsstelle (Vorjahr: 31 bzw. 14.8 %). Im SMI entrichten, wie bereits in den Vorjahren, alle Unternehmen zusätzliche Honorare an ihre Revisionsstelle, woraus – in Übereinstimmung mit bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen – geschlossen werden kann, dass grössere Unternehmen generell mehr zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Werden die insgesamt bezahlten zusätzlichen Honorare ins Verhältnis zu den insgesamt bezahlten Revisionshonoraren gesetzt, machen diese 15.3 % (Vorjahr: 13.5 %) aus. Der Mittelwert des Verhältnisses der zusätzlichen Honorare zu den Revisionshonoraren der letzten drei Jahre und über alle börsenkotierten Unternehmen hinweg betrachtet, beträgt 19.0 %. Dies liegt deutlich unterhalb des europäischen Schwellenwertes, welcher die Nichtprüfungsleistungen auf 70.0 % des Durchschnitts, der in den letzten drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erbrachten Revisionshonorare begrenzt. Von den untersuchten Unternehmen überschreiten immerhin 7 (3.5 %) die 70.0 %-Schwelle für zusätzliche Honorare (Vorjahr: 10 bzw. 4.9 %), während der überwiegende Teil der in der Schweiz börsenkotierten Unternehmen die Regelungen der Europäischen Union einhalten würde.
Die Branche, in der das geprüfte Unternehmen tätig ist, beeinflusst die Berichterstattung und den Umfang der Prüfungsleistungen massgeblich. Die Analyse der Revisionshonorare je Branche ergibt, dass Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche mit durchschnittlich CHF 6.9 Mio. die höchsten Honorare für die Abschlussprüfung entrichten. Danach folgen die Unternehmen aus der Verbrauchsgüterbranche und dem Gesundheitswesen, mit einem durchschnittlichen Revisionshonorar von CHF 3.5 Mio. respektive CHF 2.6 Mio. Anzumerken ist, dass UBS, Zurich Insurance und Swiss Re aufgrund ihrer grossen Volumina das Durchschnittshonorar der Finanzdienstleistungsbranche stark beeinflussen. Bei der Verbrauchsgüterbranche ist es hauptsächlich Nestlé und im Gesundheitswesen sind es die beiden Pharmakonzerne Novartis sowie Roche.
Aufgrund dieser starken Verzerrung bei der Berechnung der Durchschnittshonorare nach Branchen wird auch der Median herangezogen, der weniger empfindlich gegenüber Ausreissern ist. In der Medianbetrachtung ist die Technologie- und Telekommunikationsbranche mit CHF 1.5 Mio. Spitzenreiter, gefolgt von der Finanzdienstleistungsbranche und Verbrauchsgüter mit CHF 1.0 Mio. respektive CHF 0.8 Mio. In der Immobilienbranche sind die Revisionshonorare – auch relativ gesehen – am geringsten (Durchschnittshonorar: CHF 0.3 Mio.; Medianhonorar: CHF 0.3 Mio.).
3 Disclaimer: Siehe Fussnote ii, wo ausführlich dargelegt wird, wieso Credit Suisse für die Zwecke des letzt- und diesjährigen Swiss Audit Monitor erst im Geschäftsjahr 2024 als Dekotierung behandelt wird.
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